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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-02/0037
und typische Beamtenstadt geblieben ist, verblaßte in Lörrach etwa seit der
Mitte des 19. Jh. an das sehr stark ausgeprägte Bild einer Behördenstadt vor
den Schloten bedeutender Fabriken und zahlreicher fleißiger gewerblicher Unternehmen
. Die Bildung des Wiesenkreises bezeichnet den Höhepunkt in der
Geschichte der Behördenstadt Lörrach.

Der Ort gehörte der Herrschaft Rötteln an, seit wir schriftliche Kunde
haben. Mit dem Aussterben der freien Herren von Rötteln gelangte der
ursprünglich zähringische Besitz 1315 an die Markgrafen von Hachberg-Sausen-
berg37) und nach dem Erlöschen dieses Geschlechtes durch den Erbvertrag
des Jahres 1490 im September 1503 an die Markgrafen von Baden. Infolge
der durch Markgraf Christoph I. verfügten Teilung 1515 und dem Teilungsvergleich
von 1535 wurden die badischen Stammlande in die zwei Markgrafschaften
Baden-Pforzheim (bald Baden-Durlach genannt) und Baden-Baden
getrennt. Bis zu ihrer Wiedervereinigung im Jahre 1771 - nach dem Aussterben
des Baden-Badischen Zweiges - herrschten über die erstere die Markgrafen der
Ernestinischen, über die letztere die der Bernhardinischen Linie. Das Oberamt
Rötteln bzw. Lörrach, dem die ehemalige Herrschaft Rötteln und die Landgrafschaft
Sausenberg unterstanden, gehörte während der Teilung des Landes
zur nördlichen oder unteren Markgrafschaft Durlach; deren Markgrafen waren
- im Gegensatz zu ihren großzügigeren Vettern von Baden-Baden - die besseren
Haus- und Landesväter, durchaus sparsam und ohne ausgeprägten höfischen
Ehrgeiz38). Zusammen mit den Ämtern Hochberg (Emmendingen) und Badenweiler
(mit Müllheim) rechnete man Rötteln zu den oberen oder besser
breisgauischen Besitzungen des Markgrafen.

Das Oberamt Rötteln war anfänglich in 4, später in 5 Viertel eingeteilt,
nämlich in das Sausenharter (Kanderer), Weiler, Rötteler, Schopfheimer und
Steinener Viertel. Es zeichnete sich mit dem Amt Badenweiler gegenüber allen
übrigen Besitzungen des Markgrafen durch einige bemerkenswerte Besonderheiten
aus. Zunächst war es kein Thronlehen des Kaisers, sondern ein Lehen
des Hauses Österreich. Alle badischen Versuche, die österreichischen Erzherzöge
zum Verzicht auf ihre Ansprüche aus dem Lehensverband von Badenweiler,
Sausenberg und Rötteln zu bewegen, schlugen fehl39). Erst im Jahre 1741 kam
ein Vergleich zustande, in dem Österreich der Umwandlung der Lehen Rötteln
und Schopfheim „in ein unumschränckhtes Allodium und wahres Eigenthum"
gegen Bezahlung von 230 000 fl. in bar „pro aerario zu Freyburg in das General-

37) Krieger Albert, Topographisches Wörterbuch des Großherzogtums Baden,
Sp. 682.

38) Bader Karl Siegfried, Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen
Entwicklung, 1950, . 105 ff.

39) Schoepflinus Jo. Daniel, Historia Zaringo Badensis, 7 Bde., Carlsruhe 1766. —
Bd. IV, Anm. f: „Adamus Adami Cap. XXVI § 17 pag. 516. In Tractatibus Pacis
Westphalicae mense Aprili 1648. Volmarus contendit, Roetelam pignoratitium esse
feudum Austriae, sex mille florenis auri redimibile, prout in Camera Imperii judicatum,
addens, quod eadem Camera Badevillam & Sausenbergam suprematui Austriaco sub-
jectam agnoverit. Additur, Marchionem sex mille thaleros Monasterii obtuisse Volmaro,
id nimirum acturo, ut Roetela relinquatur Marchioni, qui vicissim Badevillam &
Sausenbergam Austriacae Domui in feudum se oblaturum promiserit. Non discipluerant
haec Volmaro, convenientius1 esse judicanti, certum habere Vasallum; quam inimicum
vicimum. Quum autem potestatem ea de re tractandi non habuisset Volmarus, rem
differendam esse dixtit, donec Oenipontem ad Principem redeat. Meyern Acta Pacis
Westph. Tom. V. pag. 704.

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