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Einnehmer-Amt" zustimmte40). Seitdem ist die Herrschaft Rötteln und damit
auch Lörrach uneingeschränkt und ununterbrochen badisch geblieben.
In der Herrschaft Rötteln wurden die alten Einrichtungen von den badischen
(-durlachischen) Kanzlei-, Amts- und Landesordnungen anfänglich kaum berührt
und nur langsam der allgemeinen Landesverwaltung angepaßt. Hier führte
in Erinnerung an die frühere statthalterartige Stellung ein adeliger Landvogt
als Repräsentant seines Fürsten die Regierungsgeschäfte (im übrigen Baden
Vogt oder Obervogt). Ihm zur Seite stand sachlich gleichberechtigt der sonst
Amtmann genannte bürgerliche Landschreiber, in der Regel ein juristisch
gebildeter Oberbeamter, der mit dem Burgvogt vornehmlich die Finanzgeschäfte
besorgte, im übrigen aber ebenfalls alle die Zuständigkeiten hatte
wie sein „adeliger Kollege". Er führte später, zu Zeiten Carl Friedrichs, mitunter
auch den Titel Oberamtsverweser. Diese beiden Oberbeamten befaßten
sich mit allen Fragen des staatlichen Lebens; in ihrem Amtsbereich existierte
keine Behörde, die ihnen nicht unterstellt oder zumindest geschäftlich eng
verbunden gewesen wäre. Das trifft sogar für die kirchlichen Behörden zu.
Die Spezialate, an deren Spitze meist ein Superintendent stand, deckten sich
im allgemeinen mit den weltlichen Verwaltungsbezirken; das Oberamt Rötteln
zerfiel in die Specialate Rötteln und Sausenberg41). - Das Amt des Landschreibers
war ursprünglich ein ständisches Amt. In den ehemals selbständigen
Herrschaften hatten die „Landschaften" (Landstände) bis zu ihrer Auflösung
im Jahre 1668 ein einschneidendes Mitspracherecht, vor allem in der
Gesetzgebung und der Vereinnahmung und Verausgabung der Landschaftsgelder42
). Der Landschreiber führte die bedeutsamen Landschaftsgeschäfte neben
denen des herrschaftlichen Beamten und behielt auch nach 1668 seine wichtige
Stellung im Gegensatz zu seinen Amtsgenossen in den anderen Landesteilen,
die Staatskassiere wurden, nun als zweiter herrschaftlicher Oberbeamter bei.
Markgraf Carl Friedrich (1746—1811) tat noch ein Übriges: er ernannte im
Oberamt Rötteln als einzigem badischen Oberamt schon bald nach seinem
Regierungsantritt sozusagen als Zwischeninstanz zwischen den Beamten und
den von den Gemeinden gewählten Ortvorgesetzten fünf Viertelsvögte,
die mitunter in überspitzter Formulierung als vollwertiger Ersatz für die
Stände deklariert wurden. Die aus den fähigsten Ortsvorgesetzten ausgewählten
Viertelsvögte repräsentierten dem Oberamt gegenüber sämtliche Gemeinden
ihres Viertels43).
Die den beiden Oberbeamten nachgeordnete Beamtenklasse setzte sich zusammen
aus dem Burgvogt - ursprünglich eine Art von ökonomischem
Gouverneur der Burg -, General-Einnehmer, Geistlichem Verwalter
und dem Frohn- und Frevelschreiber. Schließlich war das RötteP-
sche Oberamt seit 1780 auch militärischer Aushebungs- und Übungsbezirk44).
An die Stelle des Viertels trat zunächst das Fähnlein als Truppeneinheit.
Das Rötteler Fähnlein zählte 1618 insgesamt 314 Mann; außerdem mußte das
40) a. a. O., Bd. 7, 250—258. Der Vergleich wurde von Maria Theresia am 15. X.
1741 auf Schloß Preßburg ratifiziert.
41) Windelband Dr., Wolfgang, Die Verwaltung der Markgrafschaft Baden zur
Zeit Karl Friedrichs, 1916, S. 280 ff. Höchstetter, S. 81, Anm., zählt die 20 Pfarreien
der Diözese Rötteln auf, deren Gesamtseelenzahl 10 345 betrug.
42) Carlebach I, 17, II, 45'. — Karl Seith: „Aus Gegenwart und Vergangenheit des
Markgräflerlandes", in Gedenkschrift des Oberländer Bote 1924, S. 4 f. und „Grabtafeln
von Mitgliedern der alten baden-durl. Landstände im Markgräflerland und deren Bedeutung
" in der Ztschr. „Markgräflerland" Jg. 1.
43) Windelband, S. 287, Anm. 3.
44) Weech Friedrich von, Badische Geschichte, 1890, S. 483.
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