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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-02/0039
ganze baden-durlachische Oberland eine Reitercompagnie aufstellen. Im
Jahre 1672 ersetzte man die Fähnlein nach französischem Vorbild durch Kompagnien
; das ehemalige Rötteler Viertel bildete unter den 6 Kompagnien
des Oberamtes die 5. Kompagnie45).

An dieser Organisation änderte sich auch nach der Vereinigung der badischen
Territorien (1771) bis zum Reichsdeputationsrezeß vom 25. Februar 1803 kaum
etwas. Das größte oberländische Oberamt der Herrschaft Rötteln und Landgrafschaft
Sausenberg zu Lörrach46) war mit den Oberämtern der Markgrafschaft
Hochberg zu Emmendingen und der Herrschaft Badenweiler zu Müllheim
von den beiden zusammenhängenden unteren und oberen Markgrafschaften
räumlich getrennt. Dies begünstigte zweifellos eine gewisse Eigenständigkeit47
). Erst nach den erheblichen territorialen Vergrößerungen Badens der
Jahre 1803, 1805 und 1806 schufen die Brauer'schen Organisationsedikte
Wandel48). Damit fand eine im besten Sinne des Wortes patriarchalische Zeit
ihren Abschluß. Durch das Organisationsedikt des Freiherrn von Reitzenstein
vom 26. November 1809, das in den Grundzügen bis 1863 galt, wurde die
nach 1803 getroffene Einteilung des Landes in drei Provinzen aufgehoben und
nach französischem Vorbild (Departement) 10 Kreise von annähernd gleicher
Größe gebildet. Der Wiesenkreis hatte seinen Sitz in Lörrach49). Erster
Kreisdirektor war der letzte Landvogt und 1815 bei Aufhebung des Wiesenkreises
zum Kammerherrn avancierte August von Kalm. Die Kreise wurden
im Laufe der Jahre bis auf 6 reduziert und schließlich 1832 gänzlich aufgehoben
. Das Land wurde neu in vier Großkreise mit Kreisregierungen eingeteilt;
Lörrach gehörte zum Oberrheinkreis mit dem Sitz in Freiburg50).
Im Jahre 1863 hob die Karlsruher Regierung auch die Kreisregierungen auf,
um die Verwaltung einfacher, rascher und gleichmäßiger zu machen; dafür
schuf man die segensreiche Institution der Landeskommissäre, um die
Bezirksverwaltungen mit den Ministerien in direkten lebendigen und fruchtbringenden
Kontakt zu bringen51). Diese Einrichtung mit dem Sitz in Frei-
burg bewährte sich auch in der (seit November 1918) Republik Baden bis
in die jüngste Vergangenheit. Seit der Bildung des Landes Baden-Württemberg

45) Akten 3503 der Stadtregistratur: Beitrag für Deutsches Städtebuch von Oberstudienrat
Dr. Baumhauer. — Lörrach war nie eine ständige Garnisonsstadt, sondern
nur vorübergehend mit Militär belegt. Der Kurbadische Hof- und Staatskalender
1805, S. 27, gibt z. B. an, daß Teile des 2. Batl. des Regt, von Lindheim hier
stationiert waren; das folgende Staatshandbuch von 1834 gibt keine weiteren Anhaltspunkte
. 1819 lag ein Landwehrbatl. in Lörrach. — K. Seith in „Markgräflerland" Jg. 2.

46) Höchstetter, S. 77, gibt eine Beschreibung des Oberamts, das 56 Vogteien mit
rund 30 000 Seelen umfaßte.

47) Ein Beispiel für die Sonderrolle des Oberamtes Rötteln liefert ein von
Windelband, S. 277, mitgeteilter Plan, wonach die Oberamtsstelle 1788 dem aus Gesundheitsrücksichten
vorübergehend an einen Rücktritt denkenden Minister und Freund
Carl Friedrichs, dem Frh. von Edelsheim, angeboten wurde; er sollte zugleich die Oberaufsicht
über die sonst gleichgestellten Oberämter Badenweiler und Hochberg übernehmen.

48) Die kurzlebigen Organisationsformen des Kurfürstentums und des Großherzogtums
bis 1809 werden hier übergangen. Vgl. dazu Heunisch „Das Großherzogtum
Baden, historisch, geographisch, statistisch, topographisch beschrieben", Heidelberg
1837.

49) Fecht, S. 380 f.

50) Vgl. Andreas Dr. Willy, Der Aufbau des Staates im Zusammenhang der allgemeinen
Politik, 1913, S. 262, 384. — Weizel Dr. G., Organisation der inneren
Verwaltung, 1864, S. 19 ff., 26, 31. — Fröhlich Friedrich, Die badischen Gemeindegesetze
, 1854, S. 10.

51) Weizel, S. 92 ff.

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