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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-01/0004
verschiedene Herrschaftsgebiete führten, Fragen des Forst- und Jagdrechtes u. a.
Dazu kamen Eigenartigkeiten persönlicher Art. Die Familie derer von Reichenstein
war eine bis ins 12. Jahrhundert zurückverfolgbare Basler Familie, die zum
bischöflich baslerischen Dienstadel gehörte, weithin begütert war und Besitzungen
hatte auch im oberen Elsaß, damit vor dem Dreißigjährigen Krieg, da der
Sundgau Österreich gehörte, durch diesen Besitz der Landeshoheit von Österreich
unterstellt, durch den Besitz der Lehensherrschaft Inzlingen jedoch Vasall des
markgräflichen Hauses Baden-Durlach war. Durch die Zugehörigkeit zum Breisgauischen
Ritterstand waren die Reichenstein jedoch wieder gebunden an die Zuständigkeit
dieses vorderösterreichischen Standes und dessen Forderungen unterstellt
. Solange die übergeordneten Landeshoheiten reibungslos neben- und miteinander
lebten, konnte diese Mittelstellung sogar von großem Vorteil sein.
Sobald aber zwischen beiden Staatsgewalten Differenzen bestanden, mußte sich
das in Inzlingen noch härter auswirken.

1.

Die Landeshoheit im Breisgau im 14. und 15. Jahrhundert

Wenn man die Geschichte des Hauses Habsburg und des Hauses Baden kennt,
so weiß man, daß schon in den Zeiten Rudolfs von Habsburg die Herren von
Baden dessen Gegner waren. So blieb es lange Zeit. Das Haus Habsburg hatte
lange Zeit in unserer Gegend seine Gegner nicht bloß beim Hause Baden, sondern
auch auf dem bischöflichen Stuhl zu Basel und in den Reihen des Adels.
Die Zeiten änderten sich. Aber alte Familientraditionen waren langlebig. In der
Zeit, da sich aus den mittelalterlichen Lehensverhältnissen allmählich die landesterritorialen
Hoheitsrechte bildeten, setzten sich diese Spannungen wieder durch.
Es war im 14. Jahrhundert, als die alte Landgrafschaft des Breisgaues anfing
sich aufzulösen in einzelne Herrschaften. Die Rechte der alten Landgrafschaften
waren ja inhaltlich der Anfang der späteren Landeshoheit. Die Landgrafschaft
des Breisgaues lag in Händen des alten badischen Dynastengeschlechtes der
Zähringer. Nachdem die Zähringer Familie sich in eine herzogliche und eine
markgräfliche Linie geteilt hatte, lag die Landgrafschaft des Breisgaues in
der Hand der markgräflichen Familie, jedoch mehrfach urkundlich bezeugt
durch zwei gleichzeitige Markgrafen im unteren und oberen Breisgau. Je geschwächter
die kaiserliche Zentralgewalt wurde im Mittelalter, umso mehr verloren
an Bedeutung die Reichslehen. Und das war die Landgrafschaft. Jedenfalls
war die Übertragung der Landgrafschaft nach dem Interregnum durch die Königsleihe
mehr oder weniger Formsache geworden, da der König sie kaum
einem Bewerber versagte. Dazu kam, daß durch vielerlei Exemptionen das
landgräfliche Territorium ausgehöhlt und zerstückelt wurde, so daß die Landgrafschaft
sowohl territorial als auch als Reichsgut schwer gemindert wurde.
Im 14. Jahrhundert besaß die Familie der Markgrafen von Baden in ihrem
Seitenzweig derer von Hachberg die Grafschaft als Familienerbe und ihren Familienbesitz
. 1315 kam die Herrschaft Rötteln durch Erbschaft seitens des letzten
der Herren von Rötteln, des Domherrn Lutold von Basel, an diese Familie,
die damals ihren Namen auf ihre Burg Sausenberg bezog. 1388 erwarb die
markgräfliche Familie Sulzburg von Otto von Staufen, später 1444 die Herrschaft
Badenweiler durch Schenkung vom Grafen Johann v. Freiburg. 1318
wollte der Markgraf Heinrich III. von Baden-Hachberg seiner Schwester, die
mit dem Grafen Friedrich von Urach und Freiburg vermählt war, ihr Heiratsgut
auszahlen in Höhe von 700 Silbermark und übergab seinem Schwager dafür
die untere Breisgauschaft als Pfandlehen. Aus dieser Ehe ging als einzige Erbin
die Tochter Klara hervor, die Gräfin von Freiburg, die nun die Breisgaugraf-

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