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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-01/0005
schaft innehatte, jedoch nicht als Eigentum, sondern als Pfandlehen aus dem
Besitz des Hauses Baden. Zu ihren Lebzeiten wurde 1335 eine eidliche und
urkundliche Versicherung abgeschlossen, daß alles, was durch den Markgrafen
Heinrich ihrem Vater gegeben worden war: die Landgrafschaft im Breisgau,
im alten Rechtsstand bleiben müsse und nie anders vergabt werden dürfe denn
im Hause Baden; 1356 heißt es in einer Urkunde: „Wann wir dem edlen Grafen
Egon von Freiburg sinen Erben und Nachkommen die Landschaft im niederen
Briskow, die von der edlen Klaren Gräfin zu Tüwingen geworden war,
von unseren und des Richs wegen verliehen haben" und in einer Urkunde 1335
„daß die Landgrafschaft nicht anders dürfe eingelöst werden als für die Nachkommen
des Verpfänders also, daz ich noch min Bruder noch andere Erben
von mir die vorgenannte Landgrafschaft nimmer sollen lösen, dann sie wollen
es selber behalten". Diese Stellen zeigen eindeutig, daß die in den Besitz der
Freiburger Grafen gekommene Landgrafschaft des unteren Breisgaues Eigentum
des Hauses Hachberg und nur als Pfand verliehen und dem Hause Hachberg
gehören solle. Durch den Grafen Egon von Freiburg entstanden nun Rechtsstreitigkeiten
, in deren Verlauf die untere Breisgauer Landgrafschaft dem Grafen
Egon von Freiburg durch kaiserlichen Entscheid zugesprochen wurde. Es
blieb dem Markgrafen von Hachberg nichts anderes übrig, als durch Vergleich
mit dem Grafen Egon auf seine Ansprüche darauf zu verzichten (1359).

Graf Egon verlor 1368 seine Stadt Freiburg, die sich ihm entzog und unter
das Haus Habsburg stellte. Damals begannen die Beziehungen dieses Hauses
zum Breisgau. Graf Egon von Freiburg gab die Stadt Freiburg frei und alles,
was er als Anteil von der Landgrafschaft des Breisgaues hatte, mit Ausnahme
der Mannschaft, des Silber- und Wildregals, an die Herzöge Albrecht und Leopold
von Österreich gegen die Summe von 55 000 fl. Der Kaiser belehnte dann
1373 die beiden Herzöge mit der Breisgaugrafschaft. Die Landvogtei aber übergab
der Herzog Leopold an den Markgrafen Rudolf von Hachberg. Markgraf
Rudolf gelang es dann 1395 durch Verhandlung mit dem Grafen von Freiburg,
dem Sohn des Grafen Egon, die Landgrafschaft des Breisgaues (des unteren)
wieder zu erwerben. Sie wurde durch die Kaiser Ruprecht und Sigismund als
Reichslehen wieder an den Markgrafen verliehen.

Nun kam die Zeit des Herzogs Friedrich von Österreich, der im Zusammenhang
mit den Vorgängen vor und während des Konstanzer Konzils vom Kaiser
1415 bis 1425 mit der Reichsacht belegt und nachher wieder restituiert wurde.
Er kümmerte sich nichts darum, daß die Schulden der Freiburger Grafschaft
sowie der Freiburger Landgrafschaft längst abgetragen waren und sprach die
Herrschaft Badenweiler und die Landgrafschaft Breisgau als Eigentum an.
Damals mußte der Markgraf die Landvogtei über die Städte Breisach, Neuenburg
, Freiburg, Endingen, Kenzingen und eine Reihe Dörfer und andere Güter,
die Herzog Leopold ihm gegeben hatte, zurückgeben. Die spätere Entwicklung
bis 1437 führte dazu, daß durch kaiserlichen Entscheid alles wieder ans Haus
Habsburg fiel, was durch den Grafen Egon an die Herzöge Albrecht und Leopold
gekommen war.

Bei der Landgrafschaft aber handelte es sich immer nur um eine Pfandschaft
. Es ist nie beweisbar gewesen, daß oder wie diese Pfandschaft, die Eigentum
des Hauses Baden-Hachberg war, zu einem habsburgischen Eigentum geworden
wäre. Als Ergebnis dieser Darlegungen läßt sich feststellen, daß die
untere Breisgaugrafschaft durch Pfandschaft und in dunkler Weise in das Eigen-
um des Hauses Habsburg kam. Der Besitz der exempten Herrschaft Freiburg,
der auf rechtlichem Wege erfolgte, läßt sich nicht als Rechtsgrund verbinden
mit dem Übergang der Landgrafschaft des unteren Breisgaues an Österreich.
Diese war Pfandschaft und wurde nie als Eigentum übergeben. Der Ubergang

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