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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-01/0007
Rieh empor in den Stand bischöflicher Ministerialen. Sie erhielten als bischöfliches
Lehen die Burg oberhalb Arlesheim auf der waldigen Höhe des Bergrückens
, die sie den Richenstein nannten und sich selber die Rieh von Richenstein
. Die Familie stand im Mittelalter in Basel in hohem Ansehen. Ein Peter
Rieh v. Richenstein war 1286 bis 1296 Inhaber des bischöflichen Stuhles zu
Basel. Mehrere Mitglieder waren Bürgermeister zu Basel; so wird der Bruder
des Bischofs Peter v. Richenstein, Mathias, 1306 und 1311 erwähnt. Einer der
Reichenstein, Peter, wird wieder erwähnt als Bürgermeister 1337. Daß die
Reichenstein in den Kämpfen der Schweizer gegen Habsburg auf Seiten des
österreichischen Adels stehen, ist nicht verwunderlich. Ein Heinrich v. Reichenstein
focht bei Sempach neben dem Markgrafen Heinrich IV. von Hachberg,
wobei dessen Schwager Malterer von Freiburg des Markgrafen Kampfgenosse
war. An seiner und des Heinrich v. Reichenstein Seite fiel damals der Markgraf
im Kampf (1386). Wohl der bedeutendste derer von Reichenstein war
Hans v. Reichenstein, der 1408—1420 Basler Ratsherr war, dann Bürgermeister
wurde und es blieb bis 1436 während des Basler Konzils. Er hatte an sich keine
leichte Stellung, nachdem seine Familie mehr auf der Seite des Adels und Österreichs
stand als auf der Seite der Bürgerschaft. Er wußte sich klug durchzu-
finden. Später hat ein Marx v. Reichenstein in der Schlacht bei Dornach auf
der Seite des österreichischen Ritterheeres gefochten (1499) und wurde im Angesicht
der Stammburg verwundet. Ein Peter von Reichenstein erhielt vom
Markgrafen v. Hachberg die Landskron bei Maria Stein als markgräfliches
Lehen. Das zeigt, wie diese Familie in sehr guter Beziehung zur markgräflichen
Familie stand. Das zeigt weiterhin eine Urkunde aus dem Jahre 1394. Sie ist
ausgestellt 1394 zu Jakobi und lautet: „Ich Heinrich der Rieh ein Ritter zu
Basel tue kund männiglich mit diesem Brief, daß ich ze Lehen han vom hochgeborenen
Herrn Markgrafen Rudolf ze Rötteln und Sausenburg teerst ze
Intzlingen die Hohen Gericht und Dub und Frevel blutige Hand Stock und
Galgen, sodann alle Leut die unterfallen dem Stift Basel zue, sodann die Gotts-
huslüth von St. Blasien und die Gottshuslüth von Wettingen, die in Intzlingen
wohnen, und noch darzue kommen, so dann den Zehnten von Kränzach eines
Teils an demselben Zehnten." Da die Reichenstein damals in Basel seßhaft waren,
darf es nicht auffallen, daß das Dorf Inzlingen und dessen Einwohner nicht genannt
sind. Das Lehen erstreckte sich auf die hohe Gerichtsbarkeit mit allen
Rechten, die dazu gehörten. Nach dem Glossarium des markgräflichen Hofrates
und Kanzlers Drollinger 1740 verstand man in alter Zeit darunter die
Gerichtsbarkeit in Malefizsachen, die mit Stock und Galgen bestraft wurden,
dann über alle Verbrechen gegen Eigentum, durch Gewalt und mit Blutvergießen
. Dazu kamen Regalien: Forst und Jagdgerechtigkeit, über Wasserrunsen,
ferner das Geleite, ferner das Recht, die Untertanen mit Atzen, Schätzen, Fronen
, Reis, Hagen und Jagen zu belasten. Diese Hohe Gerichtsbarkeit enthielt
also Rechte, wie sie aus dem Amt der alten Grafen als Teil ihrer Landeshoheit
sich ergaben. Wenn die niedere Gerichtsbarkeit nicht erwähnt ist, so lag das
daran, daß der Lehensinhaber bei auswärtiger Residenz solche wohl nicht leicht
ausüben konnte und darum wohl auch nicht wollte. Dieser Lehensbrief ist die
früheste Urkunde, in der landesherrliche Rechte des Markgrafen als Lehen an
einen Reich von Reichenstein übertragen wurden. 1443 hat dann nach einer
Urkunde Markgraf Wilhelm sich mit Hans von Reichenstein, dem früheren
Basler Bürgermeister, vereinbart wegen der Eigenleute, die jeder in Inzlingen
besaß, hinsichtlich ihrer Eheschließungen. Wenn nämlich ein markgräflicher
Eigenmann eine reichensteinische Jungfrau oder umgekehrt ehelichen
will, so wollen beide Vertragschließenden das nicht verbieten, sondern still
dulden. Die Vereinbarung soll auf 10 Jahre Geltung haben.

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