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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-01/0008
Diese Vereinbarung zeigt, daß damals die Reichenstein in Inzlingen einigen
Besitz und Leibeigene hatten. Schon 1434 bekennen Markgraf Wilhelm von
Hachberg und Hans Rieh Ritter zu Basel, „daß Intzlingen von den Vorfahren
her ein Lehen der Markgrafen ist und ihm, Hans Rieh, als Lehen übertragen
ist", an die Familie v. Reichenstein. Ersichtlich ist auch aus dieser Urkunde
nicht, ob zur verliehenen Hohen Gerichtsbarkeit damals Grundbesitz als markgräflicher
Lehensbestandteil und das Dorf mit seinen Einwohnern inbegriffen
war. Verhandlungen waren bereits 1405 begonnen worden. 1429 wurde
laut Lehensbrief die Hohe Gerichtsbarkeit an Heinrich
v. Reichenstein verliehen.

Das Schloß wird erstmals urkundlich 1511 erwähnt, indem Markgraf
Christof von Baden-Hachberg-Rötteln als Herr der Herrschaft Rötteln und
„des Dorfes Intzlingen, gelegen in der Herrschaft Rötteln" die landesherrliche
Genehmigung dazu erteilte, „daß unser lieber Hans von Rineck dem hochgelehrten
Dr. Peter Wölflin das Haus und Gesäß zu Intzlingen mit aller siner
Zubehör verkauft und zu kaufen gegeben hat", was hiermit durch markgräfliche
Unterschrift und Siegel bestätigt wird. Es liegt hier ein landesherrlicher
Genehmigungsakt vor zu einem Verkauf, der obrigkeitlicher Genehmigung bedurfte
. Dieser „Dr. Peter Wölflin Doktor der freien Künste und der Arzenei"
war verheiratet mit Anna v. Reichenstein, der Tochter des älteren Hans Thü-
ring v. Reichenstein. Von diesem Dr. Wölflin kaufte 1514 der Junker Jakob
Reich v. Reichenstein das Schloß mit Zubehör um 1900 fl. rhein. Gulden. Wie
nun vorher dieser Besitz mit dem Lehen zusammenhing und mit den vorher
vorhanden gewesenen reichensteinischen Besitzungen, ist nicht ersichtlich. Daß
ein erheblicher Besitz vorhanden gewesen sein muß, ergibt sich aus einer
frommen Stiftung der Reichenstein an das Damenstift Säckingen aus dem Jahr
1443, wonach die Familie dem Stift für alle Zeiten jährlich einen Zehntwein
von ungefähr 8 Saum schenkte aus ihrem Besitz. Diese Schenkung wurde gemacht
noch während des Basler Konzils. Der erste Lehensträger, an den Christof
von Baden dieses Lehen übertrug, war Marx v. Reichenstein, der es 1511
als Eigentümer und Herr des Dorfes Inzlingen mit allen Rechten der Hohen
und niederen Gerichtsbarkeit erhielt.

1533 übertrug nun Jakob v. Reichenstein, der keine männlichen Erben
hatte, das Schloß mit dem gesamten dazu gehörenden Grundbesitz an den
Markgrafen Ernst von Baden und empfing es wieder zurück aus seiner Hand
als ein Erblehen für seine ganze Familie und zwar als ein Mannslehen, das sich
vererben sollte in der Familie des Jakob v. Reichenstein, beim Fehlen von
männlichen Erbberechtigten aber von einem erbberechtigten Glied anderer
Reichenstein-Linien. Der Grundbesitz des Inzlinger Lehens war demnach in
der Hauptsache aus Reichensteinischem Vermögen, während aus der Markgrafschaft
die aus der landesherrlichen Hoheit entfließende Jurisdiktion sich herleitet
, zusammen mit anderen lehensweise übertragenen landelsherrlichen Gerechtsamen
wie das Forst- und Jagdrecht, das Stammrecht u. a. Das Lehen zu
Inzlingen bestand also aus markgräflichem und Reichensteinischem
Grundbesitz, der übereignet wurde durch diesen Rechtsakt,
dem Schloß, das ebenfalls aus Reichensteinischem Besitz herrührte und den
mit dem Grundbesitz verbundenen landesherrlichen Rechten der
hohen und niederen Gerichtsbarkeit mit allen dazu gehörenden
Rechten. Daß das Lehen demnach markgräfliches Eigentum war, kann nicht
bestritten werden. Zu allem Überfluß enthalten die erwähnten Kauf- und Übergabe
- und Lehensurkunden den ausdrücklichen Vermerk, daß „Intzlingen
im Territorium der Herrschaft Rötteln liegt", „daß der Markgraf als Eigentumsherr
des Dorfes Intzlingen" den Kauf genehmigt. Die alten Urkunden

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