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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-01/0014
Inzlingern liest, so muß man sich unwillkürlich fragen, warum man bei einem
Baron in Kriminalsachen, in denen ein gewöhnlicher Mann längst in Stock und
Galgen gekommen wäre, zuwartete, wo die öffentliche Ruhe und Ordnung und
der Friede und die staatliche Autorität der Obrigkeit aufs schwerste gefährdet
war. Jedenfalls wurde hier die Grundlage geschaffen für die spätere antimark-
gräfliche Haltung, die in Inzlingen bei vielen vorhanden war. Seitens der österreichischen
Regierung war es vorerst noch ein gerichtlicher Kompetenzstreit.
Die Voraussetzungen aber bei der Beamtenschaft, daß Österreich eigentlich die
landesherrliche Hoheit zu beanspruchen habe in Inzlingen, festigte sich zusehend.
Bei der Übernahme des Lehens durch den Bruder des Hans Thüring v. Reichenstein
, den Freiherrn Heinrich v. Reichenstein, gelang es den beauftragten Beamten
, durch Geduld und ruhiges Zureden die Inzlinger zur Huldigung zu bewegen
. Es gelang dank der geduldigen und besonnenen Haltung der Regierungsvertretung
, die Huldigung in Ruhe durchführen zu lassen. Der unaufgefordert
dazu erschienene österreichische Jurist Dr. Wittenbacher beruhigte die Inzlinger
und gab offen zu, daß er sich bei Beurteilung der Rechtslage in Inzlingen habe
in die Irre führen lassen. Die ihm so anhänglich ergeben gewesenen Inzlinger
Führer rückten unwillig von ihm ab. Damit trat dann auch die markgräflicher-
seits erhoffte Beruhigung ein.

Nun kamen die Jahre, in denen die österreichischen Ansprüche offen erhoben
und via facti teilweise durchgesetzt wurden.

Schon während der Differenzen bei der Angelegenheit Hans Thüring v. Reichensteins
hatte man auf beiden Seiten die Forderung einer Konferenz erhoben,
in der auf der Ebene der beiden Regierungen die vorhandenen Spannungen hinsichtlich
der Landeshoheit über Inzlingen und auch anderer Orte geregelt werden
sollten. Man einigte sich mit dem Erzherzog Maximilian nach mehrfachen Versuchen
auf den 18. Jan. 1610 nach Schliengen. Man wußte damals aber nicht, wie
nahe man bereits vor dem Beginn des 30jährigen Kriegs stand.

Bald sprachen die Waffen und schufen auf der Basis der Gewalt statt des
Rechts zwar neue Verhältnisse, aber ohne die schwierigen Methoden der Rechtsfindung
. Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach als Führer der protestantischen
Union trat in offene Feindschaft zum katholischen Haus Habsburg. Sein
Sohn Friedrich V. folgte ihm 1622 nach. Das Kriegsglück hatte vorher sich gegen
die protestantische Seite entschieden. Die obere Markgrafschaft fiel dem katholischen
jungen Markgrafen Wilhelm von Baden-Baden zu. 1623 verlor Friedrich
V. sein Land, und damit erlosch vorübergehend die Landeshoheit des Hauses
Baden-Durlach. Darum kann man es verstehen, wieso der Baron v. Reichenstein
1625 sich offen dem breisgauischen österreichischen Ritterstand immatrikulieren
ließ, und daß das Dorf Inzlingen als ein freies ritterständisches Dorf betrachtet
und mit einer ritterständischen Steuer von anfänglich 30 dann 60 fl. in die
Steuermatrikel aufgenommen wurde. Die bisherige Landeshoheit war erloschen,
v. Reichenstein schloß sich dahin an, wohin er seinen persönlichen Verhältnissen
nach gehörte. Nach späteren reichenstein. Akten hat der Baron an der Erneuerung
der breisgauischen Matrikel mitgearbeitet, aber weder für sich noch
seine Nachfahren etwas unterschrieben. Ein Protest gegen die Einführung einer
Besteuerung seitens der Markgrafschaft war damals nach 1625 unmöglich. Damit
wurde für die Folgezeit für die österreichische Beamtenschaft ein immer wieder
erhobener Grund geschaffen, auf den man sich stützte gegen die Landeshoheit
des Markgrafen. Durch die Kriegsverhältnisse kam es dazu, daß 1633, nachdem
die Schweden durch den Herzog von Feria aus den Badischen Landen vertrieben
waren, die Untertanen der oberen Markgrafschaft der Witwe des gefallenen Erzherzogs
Leopold, der Erzherzogin Claudia von Medici als der rechtmäßigen
Landesfürstin huldigen mußten. Durch den Anschluß des Markgrafen

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