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österreichischen Lager betrachtete man die markgräflichen Bauern als Spione,
die alle Vorgänge auf österreichischer Seite nach Hüningen berichteten und den
Franzosen Vorschub gewährten. Die Differenzen mit dem Baron wurden akut
durch eine Klageschrift der Gemeindevertretung ans Oberamt Rötteln am
6. Dez. 1688. Man versicherte mit allem Nachdruck, man wolle nicht aufrührerisch
sein, sondern rufe nur den Markgrafen um seinen Schutz an gegen den
Baron und seine Rechtsverletzungen und Übergriffe. Die Erregung, die bereits
vorhanden war, wurde nun außerordentlich verstärkt durch eine am 10. Nov.
1688 erlassene Kontributionsforderung des Oberamts Rötteln. Es war an sich
keine übermäßige Forderung, aber die hinzugefügte Drohung, daß bei Zahlungsverweigerung
unwiderruflich eine militärische Exekution erfolgen werde, verbitterte
. Man hatte auch im ersten Franzosenkrieg nicht an die Markgrafenschaft
zahlen müssen (1677). Inzlingen sei von österreichischer Seite mit der Domini-
kaisteuer belegt. 1678 habe der Baron für die damals von den Franzosen verlangte
hohe Kontribution, trotzdem sie selber den größeren Teil des Gelds aufgebracht
gehabt hätten, das Geld nicht an die Franzosen abgeliefert und sei
schuld daran geworden, daß das Dorf 1678 von lothringischen Reitern schrecklich
gebrandschatzt worden sei. 4 Mann seien damals erschossen, 4 weitere gefangen
abgeführt worden, eine Anzahl Häuser seien verbrannt und das Vieh
abgeführt worden. Jetzt kämen immer neue Forderungen. Die im Nov. 1688
verlangte Geldsumme und ein guter Anteil an Fourage war nahezu aufgebracht
worden, als der Baron die Naturallieferungen willkürlich erhöhte, um, wie er
erklärte, für die Zukunft einen Vorschuß zu haben. Jetzt verweigerte die Gemeindevertretung
sowohl die Lieferung der Fouragen nach Hüningen als die
Geldabgabe. Jetzt griff man zur Gewalt auf Seiten der markgräflichen Regierung
. 30 Mann Bewaffnete erschienen in Inzlingen. Man erklärte, daß nichts
geschehe, wenn die auferlegte Zahlung und die Lieferung der Fourage nach Hüningen
erfolge. Man nahm den Vogt und einen Bürger mit nach Lörrach. Jetzt
leisteten die Inzlinger eine größere Anzahlung von 48 Taler gegen Quittung.
Die gleichzeitig laufenden Verhandlungen wegen der Klageschrift gegen den
Baron und die Untersuchungen wurden, wie man anerkennen muß, mit allem
Ernst und Nachdruck geführt. Der Baron berief sich hinsichtlich der Teilnahme
an den Kontributionen auf das Adelsprivileg, das den Adel von solchen Lasten
frei lasse (1689). Am 3. März wurde die Gemeinde aufs Schloß vorgeladen, nachdem
auf einer ersten vorausgegangenen Vorladung niemand erschienen war. Die
Gemeindevertretung gab die Erklärung ab, daß man die Entscheidung der Untersuchungskommission
nicht annehme. Man beschloß in der folgenden Nacht, daß
man alle Lohnarbeit beim Baron ablehnen werde. Es kam dann zu groben Beleidigungen
und persönlichen schweren Verunglimpfungen des Vogts. Er und der
Stabhalter wurden mit Totschlagen bedroht. Rötteln mahnte zur Besonnenheit
und Ruhe. Es war zu spät. Alles Zureden half nicht mehr; die aufrührerische
Bewegung hatte völlig die Oberhand gewonnen. Am 25. März 1689 erfolgte eine
Verhaftung der aufrührerischen Rädelsführer, die bis Ende April bei Wasser und
Brot auf dem Schloß zu Rötteln im „Giller", dem unteren Turm, in Haft blieben
. Weitere Verhaftungen erfolgten am 19. Juli 1689 durch eine Exekution,
die mit 24 Mann des Forstpersonals durchgeführt wurde. Die willigen Kreise in
Inzlingen wurden bedroht. Am 10. Januar 1690 erfolgte eine weitere Exekution.
Die Stimmung blieb gespannt. Der Baron selbst war verärgert, weil der Landschreiber
Reichenbach in Rötteln ihm wohlmeinend nahelegte, auf sein Adelsprivileg
zu verzichten und seinen Anteil an den Kontributionen zu übernehmen,
und scheint da und dort privatim gegen die Kontributionsforderungen gesprochen
zu haben. Ebenso scheint auch der Vogt in seinem Sinn unvorsichtig gewesen
zu sein. Ohne vorher die Genehmigung des Markgrafen eingeholt oder
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