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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-01/0018
Transport der Faschinen und zur Lieferung der Holzpfähle gezwungen. Die Inz-
linger Schriftsätze nach Rötteln wie auch nach Rheinfelden betonten, Inzlingen
sei nicht markgräflich, sondern ritterständisch. Eine neue Supplicationsschrift
nach Rheinfelden betonte, daß man durch Stettener Bann marschiert sei, die
Ausschreitungen seien so schlimm gewesen, wie sie nicht einmal der Feind verübt
hätte, der Markgraf habe offensichtlich nichts davon gewußt. Der Markgraf
habe kein Recht, sie zu solchen Kontributionen zu zwingen. Man müsse nach
Österreich für eine Abteilung Dragoner, die in Inzlingen einquartiert seien, aufkommen
und noch andere Leistungen an Fourage und Viktualien aufbringen.
Die Not in Inzlingen sei so groß, daß viele jüngere und ältere Leute an Hunger
und Entkräftung gestorben seien. Man bezahlte nichts mehr, so daß die Rückstände
an laufenden Kriegsumlagen für die Markgräfler Landkosten, dann das
Zeller und Schönauer Verpflegungsgeld, dann die entstandenen Unkosten der
Exekutionen, dann die nicht bezahlten Kontributionsgelder 1600 fl. betrugen.
Alle Vorstellungen halfen nichts, ebensowenig die Proteste der österreichischen
Seite. Es kam am 1. März 1692 zur dritten militärischen Strafexecution durch
100 Bewaffnete, die wiederum den Weg durch den Stettener Bann nahmen. Das
drohende Vorhaben aber wurde in Inzlingen bereits Tags zuvor bekannt. Als
der Trupp der Bewaffneten vor Tagesanbruch auf der Höhe des Buttenbergs
erschien, fiel ein Warnungsschuß. In aller Eile flüchteten die Inzlinger sich und
das Vieh in den Wald, so daß den einrückenden Soldaten fast nichts in die Hände
fiel. 3 alte Männer, ein paar alte Frauen, ein Ochse, der dem Baron gehörte, und
4 Kühe, die einem Basler Bürger gehörten, waren die ganze Beute. Erreicht war
wieder nichts worden. Der Standpunkt der Inzlinger blieb starr. Der anschließende
diplomatische Streit wegen der militärischen Grenzverletzungen zog sich
hin bis nach 1693. Schließlich gelang es dem eigens dazu delegierten Hof rat
Wilhelm Mahler, den ihm persönlich gut bekannten österreichischen Stadtkommandanten
Herrn v. Grammont in Laufenburg zu überzeugen, daß der Markgraf
seit einer Erklärung des Kaisers Ferdinand vom Jahre 1545 das Recht tatsächlich
habe, in Ausübung der jurisdictio in criminalibus selbst mit bewaffneter
Hand den Stettener Bann zu betreten oder zu durchschreiten, wo es sich, wie
in Inzlingen, um rebellische Untertanen handle. Man gab auf österreichischer
Seite zu, daß man über die Landeshoheitsfragen hinsichtlich Inzlingen und Stetten
nicht klar sei. Neue Schwierigkeiten ergaben sich 1693 und vor allem im
Januar 1694. Mit mannhaftem Mute vertrat damals der Vogt die Gemeinde
vor dem Röttier Amt mit Argumenten aus der neueren Vergangenheit, in der
erwiesen sei, daß die Markgrafschaft sie nie kollektiert habe vor 1677, wohl aber
die Österreicher; die Inzlinger hätten sogar bei der Belagerung von Breisach
dorthin Kontributionen leisten müssen. Die Gemeinde sei bis aufs Blut ausgesogen
. Schließlich nahm man in Rötteln Abstand von einer vierten beabsichtigt
gewesenen Exekution und ließ die Frage der auf 1600 fl. aufgelaufenen
Rückstände auf sich beruhen bis auf weiteres. Sie wurden in der Folgezeit in der
Kammeralrechnung als Rückstände geführt, aber im übrigen in Suspenso gelassen
. Der Vogt, der mehr als 12 Wochen in Haft gewesen war, wurde von
manchen ihm zur Last gelegten Anklagen entlastet und seine verlangte Absetzung
wurde sistiert.

1699 kam es dann wieder auf Befehl des Markgrafen Friedrich Magnus zu
einer nicht schweren Exekution, indem 3 Musketiere mit einem Gefreiten einige
Zeit in Inzlingen ins Quartier gelegt wurden. Diese Aktion, die nach Rheinfelden
berichtet wurde, löste einen Gegenschlag aus, indem das Oberamt Rheinfelden
diese 4 Mann durch eine Abteilung Soldaten unter dem Kommando eines
Fähnrichs vertreiben ließ, worauf dann nach einigen Tagen eine markgräfliche

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