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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-01/0019
Abteilung von 80 Mann unter einem Leutnant die Österreicher vertrieb. Diese
letztere Abteilung hielt sich an den vorgefundenen Vorräten von Wein, Speck,
Brot, Eiern und einigen anderen Dingen gütlich. Der Geldwert von etwa 60 Pfd
war im Vergleich mit den schweren Schädigungen früherer Exekutionen nicht
erheblich und wieder auszuheilen, während die früheren Strafaktionen die an
sich sehr arme Gemeinde in fast nicht mehr auszugleichenden Zustand gebracht
haben. Das Hauptübel lag in der Rechtsverworrenheit hinsichtlich der Landeshoheit
zwischen Baden-Durlach und Österreich. Man rief immer wieder nach
einer alle Streitigkeiten auslöschenden Konferenz; sie war bereits 1608 verlangt
worden. Sie wurde nie gehalten infolge der ständigen Kriegssorgen. Man konnte
sich der Tatsache auch auf Seite der Markgräflichen Regierung nicht verschließen,
daß tatsächlich Inzlingen seit 1625 als ritterständisches Dorf behandelt wurde,
Österreich dort das jus collectandi et hospitandi milites ausgeübt hatte, ohne
daß man dagegen aufgekommen wäre, und daß die Inzlinger Wirren darauf
basierten.

Die Jahre bis 1743 waren verhältnismäßig ruhig. Man hatte genug zu tun,
um sich von den Schäden der Vergangenheit auszuheilen. Es kam 1702 der spanische
und dann 1740 der österreichische Erbfolgekrieg. Die Österreicher bezogen
im Winter 1743 ein Winterquartier. Für Inzlingen entstand dadurch aus
österreichischer Forderung eine Belastung von 4096 Pfd in Geld und Naturalien.

Im Winter 1744 verlangten die Franzosen dann ihrerseits 4840 Pfd, die umgelegt
werden mußten in Monatsraten. Da Österreich gegen Frankreich und
Bayern stand, lag dieser Krieg außerhalb des markgräflichen Bereichs. Die Kriegsforderungen
von 1743 und 1744 konnten Inzlingen nur aufgebürdet werden auf
dem Boden der vorausgesetzten vorderösterreichischen Landeshoheit. Die Gemeinde
mußte die Gesamtschuld übernehmen; die Schuldanteile der 32 Aus-
märker, der Herrschaft und der Inhaber von 1220 Jucharten Wald mußten zur
Bezahlung durch das reichensteinische Amt und den Vogt angehalten werden.
Die Personen öffentlichen Rechts, St. Blasien, Komturei Beuggen, Basler Spital,
Verwaltung des Steinenklosters wehrten sich begreiflicherweise dagegen und
setzten Rechtsmittel dagegen ein, jedoch vergeblich. Unter Vorbehalt der Restitution
im Fall eines Rechtsirrtums bezahlten sie schließlich. Es gab eine Fülle
von Arbeit und Opfer dadurch, daß Inzlingen als österreichisches Dorf behandelt
wurde.

Die ständigen Schwierigkeiten, die über die Landeshoheit über Inzlingen und
auch das benachbarte Stetten zu immer neuen Konflikten führten, ließen beim
Markgrafen den Wunsch wach werden, sich dieser wenig erfreulichen Hoheitsrechte
zu entäußern. Man erwog einen günstigen Verkauf und trat mit diesbezüglichen
Vorschlägen an den Grafen von Schauenburg 1758 heran, der den
ihm gemachten Vorschlägen durchaus wohlwollend gegenüberstand. Geheimrat
v. Wallbrunn, der als Kommissar für die in Bälde erhoffte Konferenz vorgesehen
war, führte die Verhandlungen. Man einigte sich auf eine Kaufsumme von 30 000
bis 40 000 fl. Die Verhandlungen standen vor dem Abschluß, als 1759 ein Ereignis
jählings alles zunichte machte. Graf Schauenburg war in einen schwierigen
Prozeß beim Hofgericht in Wien verstrickt. Das Endurteil fiel zuungunsten des
Grafen aus und beraubte ihn nicht bloß der kaiserlichen Gnaden, sondern auch
seiner Stellung und seiner damit verbundenen Einkünfte. Er wurde mit einer
Pension aus dem kaiserlichen Dienste entlassen und trat nunmehr gezwungenermaßen
von dem Kaufprojekt zurück. Die nachfolgenden Ereignisse (GLA 229/
49 396) zeigten, daß die so gesuchte Lösung richtig gewesen wäre und dem Markgrafen
viele Mißhelligkeiten erspart hätten.

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