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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-01/0029
Nun stellt das Protokoll auch die Lücken des Rechts in neuerer Zeit zusammen
, die man bei der Landeshoheit nicht gerne feststellt. 1. Die Inzlinger
bestehen darauf, daß sie noch nie einem badischen Markgrafen gehuldigt hätten
(Verhör 12. Febr. bis 23. April 1767), 2. sie hätten nie eine Schätzung bezahlt,
3. sie hätten nie Rekruten stellen müssen, 4. nie badisches Militär im Quartier
gehabt, 5. nie Contributionen (Schätzung) an den Markgrafen leisten müssen
für Amtsunkosten und Straßenbau, 6. es seien bei ihnen nie badische Edikte
und Verordnungen promulgiert worden (Ist offenbar Irrtum). Sie hätten nie
nach Rötteln oder eine andere markgräfliche Gerichtsstelle appelliert (irrig). Diese
damals protokollarisch aufgenommenen Aussagen seien durch Hofrat und Landschreiber
Hugo nach Freiburg mitgeteilt und durch den Altvogt Gruoni bestätigt
worden. In einzelnen dieser Aussagen, insbesondere hinsichtlich der Appellation
an den Markgrafen, liegen Unrichtigkeiten vor, da doch aus den Akten
unter Hans Thüring klar ersichtlich ist, daß die Inzlinger damals ihre Klagen
mündlich und schriftlich von dem Röttier Amt deponiert haben, nicht anderes
bei den späteren Verhandlungen 1666 und 1690. „Daraus folgt noch lange nicht,
daß bezüglich der Landeshoheit in genere ein Dritter Hoheitsrecht hätte, der
sonst kein fundiertes Recht hat, daß er solches für sich in Anspruch nehmen
könnte. Ebenso wenig folgt, daß ein solcher Hoheitsrecht besitzt, wenn er durch
Gewaltakte dieses auszuüben versucht in einer Zeit, da man seitens der rechtmäßigen
Landesobrigkeit dagegen protestiert, oder wo bereits für beide strittige
Parteien die Sache für eine gütliche Konferenz vorgeschlagen worden ist, und
vor allem dann nicht, wenn die Landeshoheit aus dem jus collectationis und dem
persönlichen Verband des jure feudi besitzenden Ortsherrn hergeleitet wird",
wie das bei Inzlingen zutrifft, wo man sich auf das österreichische Koliektations-
recht und auf die Ritterständigkeit des Barons stützte. Da man 1608 in Ensis-
heim in der Angelegenheit Hans Thüring v. Reichenstein protestierte gegen eine
markgräflicherseits aufzustellende Vormundschaft, hat man von dieser Seite an
eine künftige Konferenz appelliert, 1764 sei eine solche vom Wiener Hof aus
angeordnet worden. Wie sehr man markgräflicherseits und von Seiten des Rei-
chensteinischen Amtes auf eine solche als den einzigen Ausweg aus einer
ausweglosen Verworrenheit hindrängte, wurde wiederholt erwähnt. Aus dem
vorausgegangenen erwähnt das Geh.ratsprotokoll dann die entstandenen Schwierigkeiten
, hauptsächlich aus den Jahren 1765, 1766 und 1767. 1. Die Durchführung
des Monopols auf Inntäler Salz und die Belegung desselben mit 2 fl. Accis
pro Sack, 2. die Durchführung verschiedener österreichischer Regierungspatente,
die Reichenstein ablehnen mußte, so den Münzverruf, dann das zwischen Frankreich
und Österreich abgeschlossene Abkommen, daß bei Personen, die in einem
der beiden Territorien seßhaft sind, falls Erbansprüche aus dem anderen Territorium
bestehen, das Erbe ohne jede Abgabe heimgeholt werden dürfe. (Droit
d'aubains) Defraudationsstrafe wegen Verweigerung von Ungeld, wegen Nichtlieferung
von Peräquationfassionen und Steuerlisten, wegen Erhebung von Bodenzinsen
, wegen Heranziehung des Barons zur Dominikaisteuer, wegen der Stempelsteuern
, die für Karten, Kalender, Tanzgelegenheiten von Commissaren verlangt
wurden, wegen Besteuerung von amtlichen Taxen, die dem Amt Inzlingen zustanden
und die in die Dominikaisteuern einbezogen wurden, wegen der Ausmessung
des Inzlinger Bannes, wegen des Ausfuhrverbotes von Holz und Viktu-
alien nach Markgräfler Gebiet, wegen eines Ausfuhrzolls für Holz dahin, wegen
der Brandversicherung, wegen österreichischer Eingriffe in Inzlinger Testamentsentscheidungen
ohne die Markgräfler Gerichte zu hören, die Festsetzung des
Abzugsgeldes auf 5 °/o bei Abzug nach österreichischem Gebiet, wegen der verlangten
Vieh- und Einwohnerzählung, dann das Gebot, Auswanderungswillige,
die mit Hilfe des Inzlinger Amtes nach Spanien auswandern wollten, zurückzuhal-

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