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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-01/0044
Aus Convolut 9:

10. Waldungen: Wald- u. Weidgrenzstreitigkeiten zwischen den Gemeinden Bernau-
Hof und -Dorf. 1798/1803.

11. Fortsetzung von Nr. 10. 1810/1832.

Dann Waldamtsakten St. Blasien, Copeibuch Nr. 1046, und spärliche Gemeindeakten.
Ausführung:

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts spielten sich große Wald- und
Grenzstreitigkeit der Bernauer, vor allem der Außertäler, mit dem Stift St. Blasien
ab, die sehr heftig waren und zeitweise bis nach Wien gingen und von 1769
bis 1791 dauerten.

Überaus schwierig, langwierig und kostspielig waren auch die Waldgrenzstreitigkeiten
zwischen Schönau, Geschwend und Präg einerseits und Bernau-Hof
und -Dorf anderseits, die erst im Jahre 1827 ihr Ende fanden durch einen Vergleich
.

Die Streitigkeiten gehen zurück in das 16. und 17. Jahrhundert. Da der abgelegene
Wald weniger Wert hatte wie die Weide, so stritt man zuerst um die
Weidegrenzen. Als das Holz besonders wegen der Eisenwerke in Hausen im Wiesental
sowie Albbruck, die sehr viel Holzkohlen brauchten, an Wert sehr stieg,
stritt man gegenseitig um den Waldbesitz.

I. Die Grenzstreitigkeiten bis zum Beginn der großen Waldprozesse

1546—1732

Schon im Jahre 1546 wurde am 26. Juni ein Weidegrenzstreit zwischen
Bernau-Hof und Geschwend und Präg nach eingenommener Besichtigung auf
gütlichem Wege durch Schiedsrichter mit Klaus Ulin als Obmann beigelegt.

Die Hofer brachten vor, sie hätten schon vor 60, 70 und mehr Jahren ihr
Vieh auf dem Brandenberg1) bis hinab über die Präg weiden lassen. In letzter
Zeit hätten aber die Geschwender und Präger dort ihr Vieh gepfändet. Man
möge sie doch beim alten Recht belassen.

Die Geschwender und Präger jedoch gestanden den Hofern nur Weidrecht
zu bis zur „Wasserscheide und Schneeschleipfe" und beriefen sich auf ein St. Bla-
sianisches Urbar; auch müßten sie das strittige Gebiet verzinsen.

Nach erfolgter Untersuchung und Einvernahme der beiderseitigen Zeugen
wurde folgendes Urteil gesprochen:

Die Hofer sollen ihr Vieh weiden von dem „Wasmen" die Halden ungefähr
eine Juchert breit vom Berg hinab bis an den Todtnauer Weg2), dann der Präg
hinab bis an das „Ebenwiesplätzlein, wo vor Zeiten eine Säge stand"; auch dürfen
sie ihr Vieh an genannten Bächen tränken, doch nicht über dieselben lassen.
Den Geschwendern ist die Weide vorbehalten bis an die „Schneeschleipfe und
Wasserscheide" vermöge des St. Blasianischen Dingrodels3).

Doch damit war die Streitfrage auf die Dauer noch nicht beigelegt, was wir
aus dem Jahre 1596 ersehen, wo Jackle Preger von Hof mit Fürsprecher Georg
Trütschler von Urberg im Namen der Hofer beim Gericht zu Urberg bei dem
Waldprobst Martin Dietsche von Häusern begehrten, daß bezüglich der Grenzen
alte Leute von Bernau verhört würden. Georg Burkart von Bernau-Dorf und
Hans Wasmer von Bernau-Hof, die beide über 90 Jahre alt waren, sollten unter
Eid vernommen werden, was wegen hohen Alters der beiden in Jakob Dietsches
Wirtshaus, „zum Schindelhofs Behausung" geschah. Beide sagten aus: Vor etwa
40 Jahren (siehe oben) sei ein Grenzstreit gewesen und vor Klaus Ulin von
Bürglen bei Gutenburg und 2 Richtern ob dem Wald und 3 aus den Tälern
Todtnau und Schönau, am „Fischbach bei der Straß" bei seiner (Burkarts) Matten
entschieden worden. Fürsprecher der Hofer sei Hans Hünerholzer von Hüner-

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