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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-01/0045
holz (Hierholz auf dem Dachsberg) und der Fürsprecher der Geschwender sei
Wendel Klingele von Todtnau gewesen. Es sei aber dann Klingele, ein zorniger
Mensch, aufgesprungen, habe geflucht und Gott gelästert. Dann sei ein Vertragsbrief
zustande gekommen, dessen Inhalt er nicht kenne.

Über diese Aussagen, die am 1. Dezember 1595 vor dem St. Blasianischen
Kanzleischreiber Hans Ott gemacht wurden, begehrten die Hofer einen Brief,
den sie bekamen. Bei dem Gericht am 31. Januar 1596 in Tiefenhäusern sprachen
Urteil: die oben genannten Fürsprecher, dann Hans Ebner von Tiefenhäusern,
Jackle Dietsche von Bernau, Hans Baumgartner von Amrigschwand, Brosy Meyer
von Menzenschwand, Georg Malzacher von Wolpadingen und andere.

Die Streitigkeiten gingen jedoch immer weiter und es kam am 10. Okt. 1618
zu einem Vertrag zwischen den Hofern und den Geschwendern. Vitus Faber,
beider Rechte Doktor, Sekretär und Landschreiber von St. Blasien, Waldprobst
Martin Dietsche von Häusern, Hans Wasmer, Vogt zu Schönau, Georg Strohmeyer
von Präg, Hans Dietsche von Utzenfeld waren von beiden Seiten als
Schiedsrichter oder „Thedingsleute" aufgestellt. Es handelte sich um Weiderecht
bezüglich des Wasmens, sodann beim „Kriegsbach" zwischen dem Herzogenhorn
und der „Glockenverliere, dem Pranden- und Veldberg" 4).

Nach dem Urteil vom genannten 10. Okt. 1618 sollte die Grenze beginnen
unter der „Schweine im Kriegsbach, an der Wasserscheide, durch die Glockenverliere
hindurch, durch einen Debulin (Töbele) zu" bis zu einem Wässerlein,
die Präg genannt, den Weg zu einem großen Felsen, drei Schritte vom Weg
von der Präg hinab, ungefähr eine Juchert breit davon bis an den Todtnauer
Weg, der Präg nach (wie 1546) in's Ebenwiesplätzlein. Der alte Weidebrief
sollte weiter gelten. Des Holzhauens sollten sie sich enthalten.

Bald darauf wurde wieder ein Weidevergleich abgeschlossen, der sich auch
nicht auf das Holz beziehen sollte, vor Thomas Mauch, der Rechte Doktor in
St. Blasien, mit Hans Wasmer, Vogt zu Bernau, und Hans Dietsche von Utzenfeld
. Darnach sollten die Hofer Weiderecht haben den Berg hinauf bis „zum
schwarzen Bronnen", von dort den Hag hinauf bis zum ersten Lochen, der in
eine Tanne gehauen ist, von dort bis zum 28. Lochen, wo ob dem Feldmoos
die Weiden von Bernau, Geschwend und Todtnau zusammenstoßen.

Im 30-jährigen Krieg (1618/48) verbrannten die oben angeführten Vertragsbriefe
in Geschwend, und auch die Hof er hatten ihn verloren. Am 26. Mai 1648
beklagten sich Fridli Dietsche und Hans Müller von Geschwend darüber, daß die
Hofer zu hagen sich weigerten. Zugleich baten sie um eine Kopie des verbrannten
Briefes von 1618.

Lienhard Preger und Jakob Schmid von Hof entgegneten: des Hages halber
falle es ihnen beschwerlich, weil sie mit „Bottenverkehr" und anderen Kriegsbeschwerden
nicht wenig bekümmert seien. Es wurde ihnen dann Bescheid, man
wolle im Archiv nach den Verträgen sehen und ihnen Abschrift geben. Dieses
Mal sollen die Hofer, ohne für die Zukunft gebunden zu sein, mithagen und
gute Nachbarschaft halten.

Die Geschwender scheinen keine Abschriften erhalten zu haben, denn am
26. April 1663 erschienen vor dem Kanzleiverwalter und der Rechten Doktor
Joh. Michael Reblin in St. Blasien: Hans Ulrich Kohler, Hans Wunderle und
Christian Thoma von Geschwend und ebenso von Hof Marx Thoma und Jakob
Schmid im Namen der übrigen Hofer. Erstere begehrten Abschriften der Briefe
von 1546, 1596, 1618 und 1622 zum Abschreiben. Alle diese Briefe wurden nun
nach dem Willen des Abtes Franziskus (1638/1664) in einen vereinigt.

Fast 100 Jahre später, am 13. Okt. 1766, kam nach erregten Verhandlungen
ein Weidevergleich zustande zwischen Hof und Präg.

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