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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1958-02/0004
und anderen Besitz zu Ebringen an St. Gallen. 840 schenkt Uato einen Weinberg
zu Egringen und "Wald zu Mauggenhardt an St. Gallen. Einmal nur wird
die Kirche am Ort bedacht durch die Schenkung von Atta. Sonst gehen alle
Schenkungen an das Kloster von St. Gallen. Läßt sich das einfach dadurch
erklären, daß man sagt: die Leute geben Ihren Besitz dem Kloster und erhalten
ihn als Lehen wieder zurück, wie es 874 in Wettlingen und Binzen ausdrücklich
bescheinigt wird?

Wer die Urkunden im Wortlaut betrachtet, wird bald merken, daß wir es
nicht in jedem Falle mit einem Bauern von Egringen zu tun haben, der über
sein Hab und Gut frei verfügen kann. Tener Wolfpot, der den Viertel der
Kirche zu Fischingen hier in Egringen an St. Gallen überträgt, nennt sich selbst
„quamvis indignus presbiter", also ist er Priester. Tener Uato, der in Fischingen
einen Weinberg zu Egringen an St. Gallen schenkt, kann derselbe Uato sein,
der zwei Jahre vorher in Bachheim als Priester genannt wird. Ob er auch derselbe
ist, der bei der Schenkung im Jahre 815 in Kirchen als Zeuge auftritt?
Wir wissen es nicht. Prof. Dannebauer in Tübingen weist darauf hin, daß die
Geistlichen zum größeren Teil dem Adel angehören und darum Grundbesitz
haben. Ich erinnere an das, was ich eingangs über die Konfiszierung der Güter
nach Cannstatt sagte. Wer ist Atta, die der Egringer Kirche 775 zwei Hörige
schenkte? Ist es dieselbe Dame, die 22 Jahre später bei einer Schenkung an
St. Gallen sich „deo sacrata" nennt? Das wäre eine vornehme Dame, die auf
ihrem Besitz mit einigen Gleichgesinnten ein weitabgewandtes Leben führt
ohne Bindung an eine bestimmte Ordensregel, ein adeliges Damenstift, aus
dem man austreten und heiraten kann. Wenn uns auch die bisherigen Untersuchungen
keine Klarheit über diese Personen geben — eins scheint mir sicher:
es sind nicht in jedem Falle freie Bauern, die schenken. Die Schenkenden folgen
dem Beispiel von oben. Sauer hat die richtigen Worte gefunden: „In späterer
Zeit, als der Gallusstiftung reiche Besitzungen in Oberbaden, besonders auch
im Breisgau zugewendet wurden, erlangte der Heilige eine Popularität, wie sie
in unserem Lande kein anderer Heiliger außer Martin aufzuweisen hat. Kirchenpatron
ist er bzw. war er in der Erzdiözese wenigstens an 30 Kirchen oder
Kapellen." Dadurch ergibt sich eine Vorstellung von dem Einfluß, den dieses
Kloster um jene Zeit in unserer Heimat besaß.

Was die anderen Schenkenden angeht, ist kaum mit Sicherheit mehr zu
sagen, als daß es Männer waren, die schon früh mit den Franken und damit
mit der christlichen Kirche Beziehungen hatten, sonst hätten sie kaum frei
über ihren Besitz verfügen können. Herr Dr. Schmid, Assistent von Prof.
Tellenbach in Freiburg, teilte mir dazu mit: „Ich glaube, daß Sie ganz richtig
vermuten, wenn Sie sagen, es handle sich bei diesen Schenkern an St. Gallen
nicht um „Egringer Freie". Es dürften wohl solche Grundbesitzer — um nicht
zu sagen Großgrundbesitzer — gewesen sein, deren Güter nicht auf Egringen
selbst oder vielleicht sogar auf den südlichen Breisgau beschränkt waren. Besonders
bei Wolfini, dem Sohn des Wurmher und der Kebalinda, dürfte dies der
Fall gewesen sein."

Diese Schenkung des Jahres 815 in Kirchen, wo Wolfini außer zwei Hörigen
auch Besitz in Egringen an St. Gallen überträgt, gibt uns aber noch einen
anderen Hinweis. Schmidt hat in seinem Buch „Kirchen am Rhein" diese
Urkunde im Wortlaut wiedergegeben, weil hier Kirchen erstmals urkundlich
erwähnt wird. Er zieht aus der Tatsache, daß diese Schenkung in Kirchen ausgefertigt
wurde, den Schluß, daß Kirchen die Bedeutung eines kirchlichen
Notariatssitzes hatte, denn — so schreibt er — „an sich hätte ja doch auch die
Schenkungsurkunde in dem direkt beteiligten nahen Egringen ausgefertigt

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