Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1960-01/0010
Der älteste Lehenbrief, den das Kloster ausstellt, stammt aus dem Jahr 1541
und ist niedergeschrieben für Blasius Sütterlin. Propst und Müller genießen miteinander
das Fischrecht im Mühlkanal, aber der Müller hat dieses Recht nur auf
der Wasserstrecke vom Mühlrad bis zum Kanal. Dafür entrichtet er jährlich auf
Martini 1 Malter Mühlenkorn, 2 Pfund und 18 Schilling Stebler Basler Münze.10)

7.

Der Klosterbann

Er ist in dem ältesten Berain des Klosters Weitenau aus dem Jahr 1344 genau
beschrieben. Damals wurden die Rechte des Klosters, seiner Gotteshausleute und
seiner Vögte gemäß dem alten Herkommen erstmals aufgeschrieben. Bis zu
diesem Zeitpunkt war alles mündlich weitergegeben worden von der alten auf
die jüngere Generation. Zweierlei fällt uns an dieser Urkunde, die im Original
im Generallandesarchiv in Karlsruhe vorhanden ist, auf: einmal die Ortsnamen
und die Größe der Orte, zum andern: der Beweis für die Rodungstätigkeit des
Klosters, zum dritten: das Aufkommen der Familiennamen, wo bisher immer
nur der Vorname gebraucht worden war.

Der II. Teil dieses Ding- und Zinsrodels enthält die Zinsverpflichtungen der
ihm eigenen Leute.

Der Zwing und Bann des Gotteshauses umfaßt: das Dorf Weitenau und was
dazu gehört, was des Klosters ist; Sallneck und Demberg, Hofen und Heuberg
und was dazu gehört. Sein Gut geht von Schliffsteins-Graben an der Wasserscheide
entlang bis an die Reifhalden, und von da der Wasserscheide nach bis an
die Landscheide, das ist der Kanderwald. In diesem Bezirk war alles Klostereigentum
. Daneben hatte es einen sehr umfangreichen Streubesitz, vor allem an
Höfen, Mühlen und Grundstücken. Auch der Schillighof gehörte zum unmittelbaren
Besitz des Gotteshauses, desgleichen der Lehenhof Henschenberg.

8.

Fronen und Zehnten

Die Heuernte war ein ganz besonderes Ereignis im Klostergelände, ein Beweis
, daß der Bestand an Milchvieh beträchtlich gewesen ist. Da genügten die
Mähder im Bann des Klosters nicht mehr zur Bewältigung der Arbeit; es wurden
daher die Pflichtigen von Hägelberg und Steinen dazu aufgefordert; es heißt
hier: „Die sollen alle auf einen Tag dem Gotteshaus helfen mähen mit ihren
Sensen, und wer nicht kommt zu mähen, die sollen dem Gotteshaus helfen
reuten mit ihren Gertein." Das letztere war sicherlich eine mühsamere Arbeit
als das Mähen. Wer sich dieser Fronarbeit entziehen wollte und nicht erschien,
hatte eine Buße von 3 Schilling zu zahlen, und das war eine gesalzene Strafe, die
abschreckte. Zur neuntägigen Fronarbeit wurden aber nur die Gotteshausleute
aufgeboten, die die Weide des Klosters mitbenutzten. Nach der Heuernte mit
ihren 2 Frontagen folgte die Ernte des Roggens und des Hafers an 2 Frontagen;
da erschien jeder „mit einer Sichlun". Die letzten 3 Tage fielen nach des Propstes
Aufgebot in den Winter. Bei diesen Frontagen gab es immer reichliche Mahlzeiten
, so daß sie fast zu Freudentagen wurden. Am Morgen gab es auf 4 Mann
einen Käse oder Mus; bei 2-tägigem Dienst wurden unter der Mitwirkung von
4 der Fröner aus der Viehherde des Klosters 2 der besten Häupter ausgewählt

8


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1960-01/0010