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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1960-02/0025
1373 Wy len (Z 26, 381)

1373 Wilen (Z 26, 381.)

1401 in dem banne zu Wilen (GA Himmelspforte)

1401 zwischent dem kloster zu der Hymelspfort und dem Dorfe Wilen

(GA Himmelspforte)

1439 zwischent Wilen und Herten (GA Himmelspforte)

1448 Ulricus Rurberg parrochie Wilen (GA Himmelspforte)

1471 Hans Bertschi, vogt zu W i 1 e n (GA Himmelspforte)

1506 Clauss Muntzin vogt von Wyhlen (Gemeindearchiv Degerfelden)

1511 Wy lheln (Z 31, 170)

1581 in Wilen bann gelegen (GA Himmelspforte/Markhof)

1595 W i 11 e r bann (Z 31, 186)

1603 W e y 1 e n Reinfelder herrschaft (GA Breisgau/Wyhlen)

1659 Wyllen (UA 17/Conv. 9, GA)

1663 Wülen (Z 26, 375)

ab etwa 1770 Wyhlen (amtliche Schreibweise)

Fragwürdige und umstrittene Belegstellen in alten Urkunden

Der „Codex Traditionum Sancti Galli" (1645) enthält die Abdrucke der dem
Kloster St. Gallen seit ältester Zeit gemachten Schenkungen (Originale im Stiftsarchiv
). Darunter befindet sich eine Schenkungsurkunde (1/10), die mit dem
27. 10. 754 datiert, mit fränkischen Minuskeln in lateinischer Sprache geschrieben
ist. Ubersetzt heißt es darin (im Auszug): „. . . ich Cauzpertus . . . schenke
und habe euch geschenkt für immer im Breisgau, im Weiler benannt Warbinbach
und Artiovinia und in Minsilido und Adaghiliniswillare, alles was ich besitze:
Vieh, Häuser, Hütten, Leibeigene, Aecker, Wiesen, Wälder, Weiden, Wasser und
Wasserläufe, bewegliches und unbewegliches Gut . . . Ich Luitfried, Priester, habe
unterschrieben an den 6. Kaienden des November im dritten Jahre, da unser
König Pippin regiert." Diese 1200 Jahre alte Schenkungsurkunde ist nicht nur
für die Geschichte der genannten Dörfer, sondern für die Gesamtgeschichte der
Landschaft im Rheintal und auf dem Dinkelberg von großer Bedeutung2).
Kann das Cauzpert'sche „Adaghiliniswillare", wie in örtlichen Festschriften
gerne erwähnt wird, mit unserem Wyhlen identisch sein? Der „Weiler
des Adaghilin" lag sicherlich ebenfalls im Bereiche der Hochrheinlandschaft, was
durch die urkundliche Gesellschaft mit bekannten Orten (Warmbach, Minsein)
dokumentiert wird, doch die beiden Ortsnamen sind etymologisch nicht zu
verbinden. Die Vermutung, daß Wyhlen dieses Adaghiliniswillare mit abgestoßenem
Eigennamen sei, ist allzu willkürlich und reichlich unwahrscheinlich,
da im ganzen alemannischen Siedlungsraum solcherlei Fälle unbekannt sind.

Bei einer anderen St.Galler Urkunde ist die Problematik ähnlich gelagert
(I, 184). Es handelt sich wiederum um eine Schenkung; die Gemahlin des
Rihbert, Emthrud, vergabt am 17. 5. 806 ihren Besitz im Dorfe Wechsa (Wiechs)
in pago Brisicawe, ausgenommen zwei Morgen, welche bei Ansoldowilare
liegen, an das Kloster St. Gallen. Wenn auch die topographische Situation dieses
„Weiler des Ansoldo" ebenfalls nicht zu lokalisieren ist, seine Lage wurde schon
bei Wiechs vermutet3), so spricht doch Herten (Harta) als Ausstellungsort der
Urkunde dafür, daß dieses Ansoldowilare im Bereiche der heutigen Gemeinden
Wyhlen und Herten zu suchen und diese abgegangene Siedlung einem der
Alemannenfriedhöfe in diesen Gemarkungen zuzuordnen ist.

Zwei andere Urkunden, die gleichfalls eine frühere Datierung als unsere
Reihe besitzen, sind keine ganz sicheren Belegstücke, da nicht nachgewiesen
werden kann, daß die im Güterverzeichnis des Klosters St. Georgen/Schwarzwald

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