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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1960-02/0033
den manche Schwierigkeiten. Zwei Aktenstücke, Baugesuche aus den Jahren 1776
und 1783, sind uns erhalten geblieben. Sie gleichen sich ihrem Inhalt nach. Sie
wären nicht weiter erwähnenswert, wenn wir uns nicht irgendwie durch sie
angesprochen fühlten. Es ist einesteils die tröstende Erkenntnis, daß es schon
damals mit Schwierigkeiten verknüpft war, seinem Baugelüste zu genügen; an-
dernteils ist es das Allgemein-Menschliche, das aus den Schreiben spricht, und
das in uns ein Lächeln des Verstehens weckt, in dem vielleicht ein kleinwenig
von einem Solidaritätsgefühl steckt, und zwar wunderbarerweise mit allen Mitspielern
, mit dem Bürger ebensowohl als mit seinem Gegenspieler, der Gemeinde-
und der Regierungsbehörde.

Es hebt folgendermaßen an:
„Excelenzien

Freyreichs Hochwohlgebohrne,
Wohlgebohrne,

gnädig, und hochgebietende Herren Herren!

Der rheinfluß hat mir layder hauß und hoff, samt Güteren hinweg gespihlen
und andurch einen schaden von 925 gülden verursachet. Da ich nun auf den
alten plaz, oder am rhein der gefahr halber nicht hinbauen kan, und in der
Stadt kein orth ist, wo ich bauen könte; so habe bey dem Magistrat um einen
platz vor denen thoren auf der almend angehalten, der mir aber zur nachricht
gäbe, daß ich selbsten mich um ein orth zu bauen umsehen solle, weilen der
Magistrat nicht zugeben könte, daß ich vor der statt auf den almend baue solle.
Diese Verbescheydung veranlasset mich danen hero, zu Eüer Excelenz, und gnaden
meine Zuflucht zu nehmen, mit der unterthänigen bitte, daß, weilen vor
dem sogenanten breysacherthor ein platz vorhanden, der voller rum (Abraum),
und niemanden etwas auch ist, zu erbauung eines haußes, und scheüer aber groß
genug wäre, vom selber abgeraumet würde. Magistratus mir solchen platz für
die gebühr, welche andere bürger bezahlen müßen, inraumen möchte, gestalten
ich ein bürger bin, und der Magistrat gehalten ist, mir bey einen dergleichen
unglückh zu helfen, und einen platz zum bauen anzuweisen. Ich geharre in
tüfen respect

Eüer Excelenz, und gnaden

unterthänig gehorsamster
Jacob Rimele
burger zu Neyburg"

Am 15. X. 1776 war das Schriftstück bei der v.ö.-Reg. zu Freiburg eingegangen
. Es trägt den Vermerk: „Expediert in Consilio den 24. Dec. 1776". Nachdem
es zwei Monate geruht hatte, wurde es anscheinend etwas eiliger, denn der
Gmeinde wird nur eine Htägige Frist zur Stellungnahme gewährt, welche diese
auch nur um eine Woche überschreitet. Das Schreiben des Magistrats lautet:

„Excellencien!

Frey Reichs Hochwohlgebohrene, Wohlgebohrene,
Gnädig- und Hochgebiethende Herren, Herren!

Es bestehet das in Rückfolgender Supplique des Hiesigen Burgers und Wagners
Jacob Rimmele enthaltene Petitum in einer wahren ausgesonnenen Boßheit,
da er nicht in — sondern außer Hießiger Stadt Sein wegen dem zu nahe gekommenen
Rheinfluß niedergerißenes Hauß wider zu erbauen Trachtet;

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