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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1960-02/0034
Er ist nemblich schon gewohnt außer der Stadt zu wohnen, und Sich jener
Vortheilen zu Bedienen, welche sowohl dem gemeinen weeßen, als Particular
Burgern dahier nachtheilig Sind, und welcher er Sich nicht Bedienen könte,
wenn er in der Stadt selbsten wohnhaft wäre, und Nachbahren um Sich Herum
Hätte.

Eüer Excellenzien, und gnaden geruhen zu überlegen, wie manche Gelegenheit
der Supplicant Hätte, Bey nächtlicher Zeit Sich von gemeinen Waldungen
und gütern Sammlungen zu machen, und wie schadhaft desselben Häär, Wullen,
und Feder viehe denen Hießigen Partikular Burgern fallen wurde, welche nächst
dem allment Plaz, worauf er sein Hauß wider zu Erbauen gesinnet ist, Güthere
Innhaben.

Nichts weniger ist wahr, als daß dahier in der Stadt kein Plaz zu Bekommen
wäre, worauf er Sein niedergerißenes Hauß widerum Erbauen könte, nachdeme
der Hießige innere Raths-Fründ Johann Paul Weiß demselben Einen Plaz in der
Stadt um den nemblichen Preyß, wie Er solchen Erkaufet, angetragen Hat, und
der Ehemalige Raths-hof Plaz dahier neben anderen Städtischen Realitäten nach
allerhöchster Verordnung an die Versteigerung gebracht werden muß.

Eben So wahrheitswidrig ist auch das angeben des Supplicanten, daß Er
nemblich einen schaden von 925 gülden erlitten habe, indeme der Plaz, worauf
Sein Hauß gestanden, Ein allment Plaz, und Hießiger Stadt Eigenthümlich ist,
das Hauß, scheüer, und Stallungs-gebäu aber den Supplicanten mehrer nicht als
300 gülden Rau oder 250 gülden Rheinischer Währung gekostet hat, und das
scheüer- und Stallungsgebäu der Einoßungsgefahr noch nicht ausgesezet ist, folglichen
nur das Haußgebäu Hat abgebrochen werden müssen, wovon Er alle
Materialien Bey der wider Erbauung desselben Sich zu Nuzen machen kan.

Eüer Excellenzien, und gnaden geruhen demnach den Supplicanten Jacob
Rimmle von Seinem petita leediglich ab- und dahin zu verweißen, daß Er Eint-
weders den ihme von dem inneren Raths-Fründ Johann Paul Weiß dahier angetragenen
Plaz zu übernehmen, oder Seiner Zeit von dem Ehemaligen Raths
Hof Plaz So viel Licitando an Sich zu Bringen Trachten solle, als ihme zu wider
Erbauung seines Haußes, und allenfahls auch der scheüer und Stallung erforderlich
Seyn mag. Zu Höchen Huld, und Gnaden uns anmit Empfehlen,
in Tiefester Ehrfurcht verharrende

Eüer Excellenzien, und Gnaden
Newenburg am Rhein den 16 ten Jenner 1777

unterthänig-gehorsamster

Dominicus Rösler, Burgermeister"

Die oberste Behörde in Freiburg fühlt wohl, wie falsch das Pathos war, mit
dem der Bittsteller sich auf seine Bürgerrechte beruft, ohne aber die Pflichten auf
sich nehmen zu wollen, und weist sein Gesuch zurück.

Ganz anders verhält sich diese Regierung der Wittib Maria Anna Möhrin
gegenüber. Auch sie verlor im gleichen Jahr wie Rimmele ihr Haus durch den
Rhein. Es war ihr aber gelungen, einige Baumaterialien zu retten. Fünf Jahre
lang kann sie an keinen Wiederaufbau denken. Sie hat genug zu tun, für sich
und ihre drei Kinder die nötige Nahrung zu beschaffen. Sie pocht sehr auf ihren
Witwenstand. Man spürt ordentlich, wie sie das Wort wie Honigseim auf ihrer
Zunge kostet. Allerdings hatten sich die Verhältnisse inzwischen verändert. „Aus
solchem kummervollesten Wittibstande tratt ich vor 2 Monathen in eine zwote
Ehe mit einem zunftigen Maurermeister Joh. Lorenz Meyer." Der zunftige
Handwerksmeister war nun da, auch das Bedürfnis nach einem Nest war dringend
geworden. Leider aber war das in allem Wetter lagernde Baumaterial in
den fünf Jahren der „kaiserlosen" Zeit nicht besser geworden. Das Paar wollte

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