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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1961-02/0007
Der Nonnenmattweiher.

zusammen, während von Bürchau an die Röttier Freiedlen und ihre Erben, die
Markgrafen von Hachberg-Sausenberg und danach die von Baden, ihren Herrschaftsbereich
besaßen. Ihre Einwohner durften nicht über die Grenze heiraten,
kamen also nicht mit den Neuenwegern zusammen. Fand eine solche Verbindung
doch statt, so fiel das Erbe nicht etwa den Kindern, sondern als Strafe der Herrschaft
zu. Jagte der Herr den Abgezogenen nach, erhob aber der neue Herr den Anspruch
auf Fronpflicht, auf Zinsen, Zehnten und Todfall, so sah sich der arme Mann in
der unverhofften Lage, die Abgaben an zwei Herren, also doppelt zu entrichten.
Die Losung fand dann nach ausgedehntem Schriftverkehr der Kanzleien in der
Weise statt, daß etwa im Wege des Tausches eine Befreiung erfolgen konnte, so daß

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