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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1961-02/0008
nur der Herr des Wohnortes die Abgaben und Leistungen zu genießen hatte. Die
Hof- und Zinsrödel der Klöster am Oberrhein sagen uns darüber genugsam aus.3

Die Verbindung mit St. Blasien bestand lebendig bis zum Ausgang des Mittelalters
. Das beweist uns deutlich die Urkunde vom 29. September 1495, die sich
unter der Archivbezeichnung 11/398 im Generallandesarchiv in Karlsruhe befindet.
Darin bezeugen Hans Farnower und seine Hausfrau Else, seßhaft „zu Nüwen wäg",
nebst den Geschwistern Anneli und Klara, beide mit ihrer Schwester Else eheliche
Töchter Fridli Schniders und dessen Frau Margret Stromeyer, daß nach Ableben
ihrer Mutter folgende Güter der beiden gemeinsamer Besitz gewesen seien:

7 Tauen an einem Stuck, heißt Zingen mat und V2 Tauen zum Birbom, stoßt
einseits an einer Seite an des Sägers Acker, am andern Ort an Bläsy Ärnwyß halb
am truwen, und ob sich uff an den Wäg, der uff den Haslerberg gat, und zuletzt
1 Tauen, lit uf dem Schönenberg, heißt das Bomgärtli, stoßt ob sich an die Kilch-
straß und hinan an den Weg, der über Vögelibrunnen geht, die an uns „nach gutem
Bruch und alter Herkommeney des Talrechts zu Schönau halber" gefallen sind.

Den andern Teil mag der Vater lebenslang nützen. Nach seinem Tod soll er
ebenfalls den Schwestern zufallen. Doch habe der Vater ihnen mitgeteilt, daß er
sich verpflichten, verpfründen und geistlicher Bruder zu St. Bläsy werden wolle.
Doch benötige er zu seinem ungenügenden eigenen Gut noch 2 Tauen von den
7 Tauen, die nach seinem Tod an das Gotteshaus St. Blasien fallen und nicht mehr
an die Schwestern noch an ihre Erben zurückgehen sollen.

Auf Bitte des Vaters haben Hans Farnauer, seines Weibes wegen, und Ännely
und Clärly Schnider sich gemeinsam geeinigt, die Bitte und Forderung des Vaters
zu erfüllen in der Weise, daß das Obst, das im Baumgärtli wächst, ihnen und ihren
Erben zur Hälfte gehöre. Diese Übertragung geschieht nach st. blasischem Recht
und nach dem Brauch und Talrecht zu Schönau. Die Urkunde siegelt Hans Schmidli,
derzeit Vogt zu Schönau.

Wenn die Neuenweger zum st. blasischen Dinggericht nach Ittenschwand zu
gehen hatten, so trafen sie dort nicht nur die Leute aus dem hinteren Tal der großen
Wiese, sondern auch jene von Ried und Schwand, die 1262 aus röttelischem Besitz
an die Abtei St. Blasien verkauft worden waren, und auch jene von Gresgen,
das die Herren von Kienberg im Jahre 1260 an St. Blasien übergeben hatten. Zu
Ittenschwand befand sich das Dinghofgericht der Abtei für die Talvogteien Schönau
und Todtnau4, in Tegernau aber jenes der Herren von Rotenberg. Nach Tegernau
hatten die Bürchauer zu gehen, die Rieder, Schwander, Neuenweger und Gresgener
aber nicht.

St. Blasien hatte seit etwa 1100 großen Besitz im Rebland. In Krozingen hatte
es eine Verwaltungsstelle eingerichtet und sie mit großen Scheunen und Stallungen
ausgestattet. Um die Verbindung von St. Blasien mit Krozingen herzustellen, mußte
eine Wegverbindung geschaffen werden. Sie bestand zwar schon vor 1278. Sie
führte entweder über den Köhler- und Fohlenhof der Sirnitz nach dem Weilertal
oder von der Halde hinunter nach dem Münstertal und von da nach Krozingen.
Diese Gebirgsübergänge waren schon alt, wurden aber schon frühe ausgebaut. Wir
denken an die Silberbergwerke von Schönau, die ein Lehen des Bischofs von Basel
waren, und an die Fluchtwege der Münstertäler über Neuenweg nach Schönau. Ein
Münstertäler Maler hat auch das mächtige Gemälde in der Petruskapelle zu Schönenbuchen
gemalt, das an einen Vorgang des Einfalls der Armagnaken im Jahre
1444 erinnert.5 Denken wir an die Säumer, die ihre Pferde, beidseitig mit Trag-

3 L. A. Burckhardt, Die Hofrodel von Dinghöfen Baselischer Gotteshäuser und anderer
am Oberrhein. Basel 1860.

4 Eduard Böhler in Z. „Markgräflerland", 18. Jg. 1956 und 19. Jg. 1957.

5 Z. „Markgräflerland", 16. Jg. 1954.

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