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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1961-02/0029
vom „Waidling" (kleiner Kahn) aus gestochen. Diese Fangart ist auf dem „Schanz-
linstein" anschaulich dargestellt. Die Brut blieb zunächst in der Wiese, wanderte
dann aber zum Ozean, von wo aus die Junglachse sicher den Weg wieder zurück
in den Geburtsfluß fanden.

Die Wiese bei Maulburg mit Altwassern und Gumpen war zum Lachsstechen
eine ideale Fischwaid. So gut, daß sich die Dienstboten der Herrschaft in Schopf-
heim beschwerten, weil sie jeden Tag Lachs essen mußten.

War die Gelegenheit zum Lachsfang ganz günstig, dann erfaßte den Fischer
Schanzlin die Leidenschaft auch am Sonntag, seinem Geschäft nachzugehen, weshalb
er vom Pfarrer Böhm ins Almosen gestraft werden mußte.

Nach dem Bau des Brombacher Wuhrs 1797 war die herrliche Lachswaid zu
Ende, weil das Hindernis zu hoch war.2

Noch einen Fisch vermissen wir heute in der Wiese, die silberglänzende, perlmutterartig
schimmernde Äsche, Thymallus vulgaris. Sie kam noch um 1900 vor,
scheint aber von der Ubermacht der Forelle verdrängt worden zu sein.

Die Fischerei wurde nach den Verordnungen der Herrschaft ausgeübt.3 Die
Fische mußten ein bestimmtes Maß haben, untermäßige zu verkaufen, war bei
Strafe verboten. Für diesen Zweck war in jedem Ort ein Fischschauer eingesetzt.
An Sonn- und Feiertagen war auch das Angeln verboten. Das Verwenden von
„Kalkkugeln" zum Vergiften der Fische war bei Leibesstrafe verboten. Mit eineinhalb
Gulden wurde bestraft, wer nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang
fischte, es sei denn, daß der Lachsfang eine Ausnahme gestattete. Interessant ist die
Verordnung, daß die Weiden und Erlen an den Bächen nicht abgehauen werden
dürfen, da herunterfallende Insekten eine wesentliche Nahrung für Forellen bedeuten
. Die Herrschaft behielt sich schließlich vor, Fische vor allen anderen Käufern
zu erwerben, so die Küchenmeister Bedarf hatten.

„Und sollen die Fischer sonderlich, die an der Wiesen gesessen jedweder zum
wenigsten ein gut Essen Fische im Vorrat jederzeit haben, damit wenn die Herrschaft
, Landvogt, Landschreiber und Räte, auch Burgvogt, dessen bedürftig sein
würden, es in Bereitschaft habe, bei Strafe 5 Pfund."4

Der Landvogt Wallbrunn bestimmte auf eine Anzeige hin, wonach verschiedene
Fischermeister bereits angefangen hätten Lachse zu stechen und Bären in die Wiese
zu setzen, daß bei Strafe nach der Fischereiordnung erst am Andreastag mit dem
Lachsfang begonnen werden dürfe.5

Die Fischereigerätschaften waren nicht überall gleich, jedenfalls gebrauchte man
im Rhein6 andere als in der Wiese. Der Angler tastete sich mit leichten Schritten am
wild bewachsenen Ufer entlang, um bei trübem Wetter und bei angetrübtem Wasser
die hungrigen Forellen und Äschen herauszuholen.

Mit dem „Bären", einem Netz zum Herausheben, das heute noch an einem
„Galgen" in den Rhein gesetzt wird, fing man die Lachse auch im Wiesental.

Die „Watte" ist ein Netzsack, der an zwei Stecken in Löcher, unter Wurzelstöcken
und unter Steine geführt werden kann. Der Name rührt wohl von Waten.
Der „Warlof" oder die Reuse war früher aus Weidengeflecht, weshalb man sie auch
„Körbchen" nannte.

Das Fischen mit dem Warlof war eine bequeme, aber reizlose Art der Fisch-
waid. Man setzte sie abends an geeigneten Stellen ein, um sie am Morgen mit der

2 Eberlin, S. 21.

3 Landrecht der Markgrafschaften, 1710, S. 232 ff.

4 Befehlsbuch G. A. M., 1624.

5 Befehlsbuch G. A. M., 1762.

6 Mark. Jahrbuch, Band 3, S. 73, Schülin

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