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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-01/0019
1649 eine gemeinsame Wolfsjagd, wobei aber nur eine einzige Wölfin mit Jungen
auf dem Giesiboden vom Haidflüher geschossen wurde. Im Jahre 1658 wurde von
Schönau und Todtnau je 1 Wolfshaut nach Schopfheim gebracht, auch 3 von Zell.
Rotwild und Schwarzwild wurde bis auf kleine Reste weggeschossen. Dieser Mangel
an Wild verlockte im 18. Jahrhundert einzelne aus den Tälern, auch in fremdem
Gebiete zu wildern. Um 1770 wurden besonders die zwei Brüder Mathias und
Benedikt Schlageter als Wilderer bezeichnet. Josef Ruch, Sohn des Lorenz Ruch,
wurde auf der Marzeller Eggerten 4 Stunden von Schönau vormittags 11 Uhr
beim Wildern erschossen. Den Mathias Schlageter hatte der Waldvogt in Waldshut
in Untersuchungshaft, aber es war nichts aus ihm zu erfahren. Die Anklagen
widersprachen sich. Die Fürstenberger jenseits des Feldbergs wollten den M. Schlageter
am Gründonnerstag 1768 ins Bein geschossen haben, die St. Trudpertischen
aber behaupteten, er sei von ihnen in der Fasten ins Bein getroffen worden. Der
Mathias aber schwieg über die Herkunft seiner Verwundung. Die anläßlich der
„Todschießereyen" verhörten Wilderer aus Schönau konnten nachweisen, daß sie zu
jener Zeit zuhause waren. Um nicht mehr die Wilderer aus dem „Oesterreichischen",
demnach aus dem hintern Wiesental, anzulocken, hat die Markgräfliche Forstbehörde
im Sommer 1771 in den hintern Waldungen alles Wild weggeschossen.
Darauf hin rückten die Wilderer weiter vor; am 15. 9. wurde V2 Stunde hinter
Wollbach ein Hirsch abgeweidet gefunden. Die Haut hatten die Wilderer mitgenommen
. Am 17. 9. haben Wilderer im Endenburgerschlag 3/4 Stunden hinter
Kandern ein Alttier erlegt. Diese Wilderertaten wurden den Wilderern aus der
Schönauer Vogtei aufgebürdet. Auch Todtnauer wurden des Wilderns angeklagt.
Ihr wildes Jagdgebiet lag jenseits des Feldbergs bis gegen Lenzkirch hin, wo die
Hirsche nicht so selten waren. Um nicht die Freipürsch durch ein Verbot der österr.
Regierung zu verlieren, der die verschiedenen Sonderrechte der beiden Täler nicht
behagten, beschlossen die Todtnauer, für jeden Talort einen Aufseher oder „Hürth"
über die Jagd aufzustellen, bei dem sich jeder, der auf die Jagd gehen wollte, vorher
zu melden hatte. Wer dies nicht tue, werde das erstemal mit der Wegnahme des
Gewehrs und das zweitemal mit Zuchthaus, das drittemal mit Landesverweis
bestraft. Die Schönauer aber lehnten die „Inspektores ab, da nach dem 1740-Rezeß
jeder des andern Inspektor sei". (Conv. 3)

Der Übergang der Talvogtei an Baden brachte das Ende der Jagdfreiheit.

Die angezeigten Conv. befinden sich unter den Spez. Akten von Schönau im
G. L. A. zu Karlsruhe.

Schon unter der Erzherzoglichen Regierung war 1804 von der Regierungskammer
in Freiburg darauf gedrungen worden, daß die Vogteien Schönau und Todtnau
dem zur Waldaufsicht bestellten Förster auch die Jagd übertragen sollen
unter Ablieferung der Wildpreteinnahmen an die Vogteikasse. Die Talleute aber
wollten die Freipürsch nicht aufgeben. Nach dem Übergang an Baden wurde alsbald
die Jagdfreiheit aufgehoben. Der Staat wollte die Jagden den Vogteien bzw. den
daraus neugebildeten Gemeinden abkaufen. Die Gemeinden lehnten den Verkauf
ab. Die Gemeinden übernahmen die Jagd in eigene Regie. Geschwend aber verlangte
das uralte Recht der Freipürsch, was die badische Regierung ablehnte. Der
Schopfheimer Förster Schweikhard konnte am 21. 5. 1808 der badischen Regierung
melden, daß er am vergangenen Montag alle Jagdhunde in den Vogteien Schönau,
Todtnau und Fröhnd habe totschießen lassen. Die dadurch erzeugte Erbitterung
wurde noch gesteigert durch das von Forstamtsseite ausgegangene Gerücht, nur
„pensionierte Staatsbedienstete, Förster und Personen, die von ihren Renten leben",
können als Jagdpächter in Frage kommen. Schönau und Todtnau legten dagegen
Rekurs ein, bis die Jagden nach Gemeinden verpachtet wurden wie heute noch
(Sch. Sp. Akten Zug. 1890. Nr. 25. Conv. 109).

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