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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-01/0026
hatte und sie denn auch in dieser für Basel sehr peinlichen Angelegenheit nutzbar
machte. In einem Handschreiben an Schaub will der Kardinal auf die Einzelheiten
des Hüninger Vorkommnisses nicht eingehen; ein umfassender Bericht, der während
des Auftritts abgefaßt worden sei, liege in Paris vor. Der König willige ein, daß der
Landvogt Frey nach Paris komme, und er, de Fleury, freue sich, bei dieser Gelegenheit
Schaub wieder zu sehen. Die Pässe für Frey und Schaub lagen dem Schreiben
bei.

Die Hüninger Affäre und ihre politischen Weiterungen hatten natürlich in Basel
viel Aufregung hervorgerufen und bildeten lange das Stadtgespräch. Als Schaub
und Frey nach Paris abgereist waren, lief ein boshaftes lateinisches Distichon um,
dessen Ubersetzung hier folgen möge:

O König, glaube nicht, daß jene Fischerschlacht
Ohnlängst geschehen sei mit gutem Vorbedacht.
Wer unser Basel kennt, der weiß auch dies dabey,
Daß von uns selten was recht überleget sei.

Chevalier Schaub und Landvogt Frey wurden ebenfalls in lateinischen und
deutschen Versen besungen und gefeiert.

Die Basler Ambassade hat wirklich die Vorschußlorbeeren verdient, welche die
Lokalpoeten ihr auf den Weg gestreut hatten. Sie erreichte, daß der königliche
Intendant von Straßburg nach Hüningen beordert wurde, um die Angelegenheit zu
untersuchen. Er hielt mit den Vertretern der Stadt Basel mehrere Besprechungen
und einen Augenschein im Kleinhüninger Banne ab, dem auch der markgräfliche
Landvogt Ernst von Leutrum anwohnte. Die weiteren Verhandlungen fanden sodann
in Kolmar statt, und hier erst wurde klar, daß es den Franzosen nicht um die
Fischerei vor der Wiesenmündung zu tun war, sondern um eine nahe Rheininsel,
welche sie auf Grund jenes Fischereivertrags vom Jahre 1459 als zur Gemarkung
Großhüningen gehörig an sich bringen wollten. Es gelang ihnen nicht, die Basler
hatten in dem Chevalier Schaub einen ausgezeichneten Sachwalter, und der Kardinal
de Fleury mußte in einem gnädigen Brief an die Messieurs et puissants
Seigneurs von Basel zugeben, daß die ihm vorliegenden Rechtstitel nicht genügten,
um la peche du Beccard für Großhüningen beanspruchen zu können. Das Schreiben
ist vom 29. November 1738 datiert, aber schon vorher muß die Entscheidung in
Basel bekannt gewesen sein, denn an Allerheiligen fand wieder gemeinschaftlich mit
der markgräflichen Obrigkeit Wuhröffnung und Fischzug statt, „als wie in alter
Zeit". Die Besitzfrage wegen der Rheininsel war schon im Sommer desselben Jahres
entschieden worden und zwar zugunsten Basels und der Markgrafschaft.

Fast zweihundert Jahre sind seitdem vergangen. Schon längst steigt der Lachs
nicht mehr zum Laichen in die Wiese, und in naher Bälde wird er auch auf immer
von seinen alten Laichgründen im Rhein bei Basel Abschied nehmen müssen. Stauwehre
werden ihm unterhalb die Wanderung versperren, und die Zeiten für
gemütliche badisch-baslerische Wuhröffnungen und Langgarnzüge sind unwiederbringlich
dahin. Für die Stadt Basel und das Land der ehemaligen Markgrafen
stehen heute höhere Interessen auf dem Spiel als Lachswaiden und Rheininseln.
Möge ihren Unterhändlern Glück und Erfolg beschieden sein wie weiland dem
Chevalier Schaub.

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