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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1962-02/0036
Fragen an der Universität Zürich, weist nach: „Einig" (mhd. einunge) bedeutet
im hochalemannischen Sprachgebiet dreierlei. Die Grundbedeutung ist „Buße für
Kleinfrevel", im Tagesgebrauch vor allem für Zuwiderhandlungen gegen die genossenschaftlich
-dörfliche Wald- und Weidordnung. Von da aus gelangt das
Wort zu weiteren Bedeutungen, nämlich (zweitens) „Buß-Satz", „Statut" und
schließlich (drittens) „Gebiet, innerhalb dessen dieser Buß-Satz gilt". Bader schreibt
„Das Wort ist im Aargau und Zürichgau durchaus heimisch und zwar als Mas-
culin; es stammt aber aus derselben Wurzel wie „Einung" im Sinne von Vertrag,
Bündnis, conföderatio. Alles weitere findet sich in der einläßlichen und scharfsinnigen
Zürcher Dissertation von Oskar Vogel „Der ländliche Einung nach den
zürcherischen Rechtsquellen" (Aarau, Sauerländer, 1953).

Prof. Bader schrieb mir zu „Holzeneinig" folgendes: „Ihr Beleg stimmt mit
dem allgemeinen Sprachgebrauch also vollständig überein. Willkommen ist mir
für meine Sammlung rechtlich gefärbter Flurnamen der Namen „Holzeneinig",
bei dem der Übergang des Wortsinns vom Bußsatz zum Buß-Gebiet hübsch sichtbar
ist." Belege dafür, daß auch in unserer Gegend „Einung" soviel wie Buße
bedeutet, bringe ich später. Jetzt soll nochmals auf die Frage der Herkunft des
Waldes eingegangen werden.

Wilhelm Heinrich Riehl hat einmal geschrieben, daß aus der Größe der Gemarkung
Schlüsse gezogen werden könnten auf das Alter der Siedelung, da auch
hier der Satz gelte: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Es ergibt sich für das
Gebiet unserer Karte, daß Tannenkirch mit 753 ha an der Spitze steht, gefolgt
von Holzen mit 721 ha, Egringen mit 627 ha, Riedlingen mit rund 600 ha. Nur
Hertingen hat noch 565 ha, alle andern Gemeinden liegen unter 500 ha, so
Mappach und Welmlingen mit je etwa 425 ha. In Riedlingen — ursprünglich
Ruedlinghoven — ist ein ausgegangenes Tüchlingen. In Riedlingen, Liel und
Bellingen ist Guntrambesitz; 952 im August wurde Guntram auf dem Reichstag
zu Augsburg für schuldig der Auflehnung befunden, seine Güter wurden
eingezogen, zwei Tage später bekam das Kloster Einsiedeln aus Guntrambesitz
Liel. Wahrscheinlich stammt auch der Grundbesitz des Benediktinerklosters Muri
in der Schweiz aus Guntrams Familie. Dieses Kloster Muri hat zwischen 1027
und 1064 Besitz in Bellingen, zwischen 1064 und 1210 weiteren Besitz in Holzen,
Müllheim und Schliengen. Ob auch der „Mönchhof zu Gupf", der mit dem Ort
Kirchen an das Kloster Stein am Rhein und von dort an Kloster Weitenau
(St. Blasien) kam, irgendwie hierher gehört? Ein Metallsiegel des Klosters Muri,
das in Tannenkirch gefunden wurde, deutet darauf hin.

Zu Mappach gehört Maugenhard, wo 840 St. Gallen Besitz hat. In Welmlingen
aber finden wir 1113 einen Walcho von Waldeck, der aus der Familie
stammt, die mit Seliger von Granichun, Adelgos von Werra, Eberhard von Eichstatt
gemeinsam den Wald von Schönau besitzt. Sie alle geben zu Anfang des
12. Jahrhunderts — wie auch die Herren von Wart in Weitenau und die Herren
von Kaltenbach im hinteren Kandertal — ihren Besitz an St. Blasien. Während
aber die andern Familien einen regional abgegrenzten Besitz hatten, finden wir
Güter des Herrn Walcho von Waldeck an vierzehn Orten von Schönau über
Tegernau durch das Wiesental und von Tüllingen über Welmlingen, Blansingen,
Efringen bis Hügelheim. Gehörte der Teil des Holzeneinig, den heute die Gemeinde
Welmlingen besitzt, zu Walcho von Waldecks Besitz? Nach den amtlichen
Unterlagen, die mir Herr Oberforstmeister Volk in Kandern freundlicherweise
gab, hat die Gemeinde Holzen 28,5 ha, Welmlingen 27,5 ha, Mappach
aber 53 ha im Einig. Dazu kommen noch an Privatwald auf Gemarkung Holzen
10,09 ha und auf Gemarkung Mappach 18,6 ha.

Holzen hat mit Riedlingen zusammen noch einen Wald, der schon 1476
genannt wird. Aus diesem Wald bekamen die Bürger beider Gemeinden unent-

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