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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1963-02/0039
der Hypothese auszugehen, „daß die endgültige Überflutung doch erst später
erfolgte, was unserer Vorstellung von einer zeitlich mehrschichtigen und örtlich
sich unterschiedlich auswirkenden Klimaänderung durchaus entspricht" (37). Damit
ist es nun aber nicht mehr möglich, den Zeitpunkt des Abbruchs der Siedlungen
geochronologisch zu fixieren und als Ursache dieser Aufgabe der Höhensiedlungen
allein und ausschließlich einen „Klimasturz" annehmen zu müssen. Der Nachweis
eines einheitlichen und gleichzeitigen „Katastrophenhorizontes" ist nicht zu führen
. Wenn auch die „Umweltänderung, die durch die klimatischen Veränderungen
zu Beginn des Subatlantikums bewirkt wurde, .. . bereits im Verlauf der jüngeren
Urnenfelderperiode Südwestdeutschlands und der Schweiz" nach G. Smolla (38)
beginnen mag, so bedarf diese allgemeine Annahme doch noch des Nachweises
an Hand des oberrheinischen Materials. Wir müssen zunächst davon absehen, den
Beginn dieser klimatischen Umwandlungen für die Mehrzahl unserer Höhensiedlungen
bestimmen zu können.

Die von E. Gersbach durch eine stilkritische Anlayse der Grab- und Siedlungskeramik
nachgewiesene Zweiteilung der Urnenfelderstufe Hallstadt B, die deutliche
Zäsur innerhalb der jungurnenfelderzeitlichen Siedlungsentwicklung und das
vollkommene Fehlen von Höhensiedlungen aus der Spätphase (Hallstatt B 2)
mögen mit E. Gersbach (39) darin eine Erklärung finden, „daß der Zwang zum
Siedeln auf den unwirtlichen Hohen", auf die sich die Träger dieser Kultur zu
Beginn von Hallstatt B 1 vielleicht unter Aufgabe ihrer Talsiedlungen, die wir
jedenfalls nicht kennen, „unter dem Druck der politischen Verhältnisse zurückziehen
mußten", nun in dieser Zeitphase (Hallstatt B 2) „durch eine gewisse Konsolidierung
der politischen Verhältnisse weitgehend in Fortfall gekommen war".
Verschließt man sich dieser historischen Betrachtung (40), muß die Frage nach der
eigentlichen Ursache der Anlage und Aufgabe dieser Höhensiedlungen weiterhin
offen bleiben. Jedenfalls läßt sich die vom archäologischen Befund her an Hand
der Typologie gewonnene Zweiteilung der jüngeren Urnenfelderstufe in klimato-
logischer Sicht nicht nachvollziehen.

Beide durch ihr verschiedenes Kulturinventar deutlich trennbare Phasen sind
nicht durch einen „Uberschwemmungshorizont" getrennt. Sie schließen sich darüber
hinaus, wie E. Gersbach betont, in ihrer räumlichen Verbreitung gegenseitig
aus. Damit ist es aber auch auf archäologischem Wege nicht möglich, zu einer Datierung
des mancherorts festgestellten Überschwemmungshorizontes zu gelangen.
Wir müsen davon absehen, in einer durch vermehrte Niederschläge gekennzeichneten
Phase, einer Klimaverschlechterung, den auslösenden Impuls für „politische
Unruhen" — soweit wir überhaupt mit ihnen rechnen dürfen — zu sehen. Neigt
man doch heute auch mehr und mehr dazu, die von E. Gersbach betonte Zäsur
zwischen Hallstatt B 1 und Hallstatt B 2 in ihrer Tragweite abzuschwächen. Man
wird deshalb wohl einen Bruch in der Bevölkerungs- und Kulturkontinuität im
Südwesten für den Zeitpunkt Hallstatt B 1 / Hallstatt B 2 ablehnen dürfen, eine
Feststellung, die in einer Analyse des bayerischen Materials eine Stütze findet
(Kelheim, 41), auf die hier jedoch nicht eingegangen werden kann. Müssen wir
für unser Untersuchungsgebiet — selbst bei grundsätzlicher Annahme einer allmählich
mit Beginn der Hallstattzenit in langen Zeiträumen sich bemerkbar
machenden Klimaverschlechterung — einen Klimasturz um 800 v. Chr. ablehnen,
so entfällt dadurch und nicht zuletzt durch die neuerlichen Zweifel an der Schärfe
des Bruches zwischen Hallstatt B 1 und Hallstatt B 2 auch eine „Zwangsjacke", mit
der man, letztlich aus O. Parets Thesen aufbauend, manche Wandlungen des Verbreitungsbildes
prähistorischer Siedlungen, deren auslösende Faktoren uns unbekannt
sind, gerne erklären möchte.

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