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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
26.1964, Heft 1.1964
Seite: 11
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1964-01/0013
d) Prüfungsbescheide betr.

In einem Prüfungsbescheide vom 19. Juli 1838 hat die Ev. Kirchensektion in
Karlsruhe sämtliche ev. Volksschulen folgendermaßen ihren Leistungen nach geordnet
.

Unter den Schulen dieses Bezirks, von denen die Visitationsakten vorgelegt
wurden, haben besonders die zu Steinen und Hüsingen, sowie die zu Otlingen,
Binzen und Kandern, Wollbach und Hertingen unseren guten Erwartungen auf
eine erfreuliche Weise entsprochen. Auch die Schulen zu Lörrach und Egringen verdienen
, den erwähnten Schulen gleichgestellt zu werden.

Nach diesen befinden sich die Schulen zu Mappach, Wintersweiler und Brombach
in einem guten Zustand. Gerechtes Lob verdienen auch die Schulen zu Tüllingen und
Rümmingen. In einem ziemlich guten Stande befinden sich die Schulen zu Rötteln,
Grenzach, Hauingen, Tannenkilch, Weil, Holzen und Kadelburg. Ihnen können
auch die von Höllstein und Kirchen beigezählt werden.

Etwas tiefer stehen die Schulen Haagen, Schallbach, Riedlingen, Fischingen,
Blansingen, Märkt, Hägelberg und Kleinkemps, an welche sich zuletzt die zu
Wittlingen anschließt.

In einem Beschluß des Oberkirchenrats vom 27. Fbr. 1843 heißt es: Aus den
uns von der Bezirksschulvisitatur Schopfheim vorgelegten Visitationsakten ergiebt
sich, daß die Schulen von Steinen, Hüsingen und Hägelberg sich in einem
guten Zustande befinden.

In einem Beschluß des Oberkirchenrats vom August 1851 heißt es unter anderem
: Nur mittelmäßig sind die Schulen zu ..., Hägelberg . . . bestanden.

Bescheid auf die Hauptprüfung für 1852: Die Schule zu Hägelberg, früher eine
der niedrigsten im Bezirke, ist unter der Leitung des jetzigen Lehrers Wendling
merklich vorangeschritten und hat sich schon auf die Stufe der ziemlich guten erhoben
.

Bescheid auf die Hauptprüfung für 1855: Die Schule Hägelberg gehört,
wenn wir nur die III. Klasse ins Auge fassen, zu den „recht guten", im Allgemeinen
zu den guten Schulen des Bezirks.

E. Gehaltsverhältnisse
a) von 1767—1850

Wie schon im Anfang gesagt, bezog der erste hiesige Lehrer Heidecker im Jahre
1767 einen jährlichen Gehalt von 20 Gulden, nebst freier Kost, Holz, Licht, Wasch
und freiem Bett. Die Kost erhielt derselbe durch Umessen bei den Gemeindegliedern,
welche Übung bis zum Jahr 1798 beibehalten wurde, von welcher Zeit an statt
des Wandertischs dem Lehrer 52 fl von den Bürgern bezahlt wurde.

Nach einer im Jahr 1798 aufgestellten Schulcompetenz bestand der Gehalt des

Lehrers in folgendem:

1. für Haltung der Nachtschule 4 fl

2. Kostgeld 52 fl

3. für Abhalten der Betstunden, Läuten und Uhrrichten 6 fl 24 er

4. zwei Maß öl zum Brennen 1 fl 30 er

5. Schulgeld 20 fl

6. für Accidenzien 2 fl

7. 4 Kftr. buch. Scheiterholz ä 6 fl 24 fl

8. von Georgi 1799 an eine Addition von 22 fl

9. von 10. Juni 1799 an von Steinen 4 Mltr. Dinkel 11 fl 30 er

143 fl 24 er

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