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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
26.1964, Heft 1.1964
Seite: 27
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zu Altbreisach gewährt. Die Kosten für die Verpflegung betragen vom 9. Juni bis
10. Juli schon 151 fl 25 kr. Bezahlt wurde sie wohl von dem Breisacher Magistrat.
Wenigstens ordnete die österreichische Regierung in Freiburg am 29. Juli an, daß die
Arrestanten den Wirt aus eigener Tasche zahlen sollen. Am selben Tag: „Die Schiffer
leben lustig darauf los. Ihre Schuld beträgt daher in 6 Wochen 280 fl".

Der alte Stabhalter von Kleinkems schickte einen Bürger — Matthias Hügin —
nach Breisach und ließ seinen Landsleuten sagen, für die Verpflegung ja keinen
Kreuzer zu bezahlen. Darauf drohten die Breisacher, den Arrestanten nunmehr
nur noch Wasser und Brot zu geben und „ein härter Gefängnis".

Der Prozeß ging nicht vorwärts. Aussage stand gegen Aussage. Um die Klein-
kemser endlich wieder zu ihren Familien zurückzubringen, griff der Markgraf
nachdrücklichst ein. Zunächst bezahlte er für sie die Verpflegung mit 280 fl. Und
als sich die österreichische Regierung immer noch weigerte, die Schiffer freizulassen,
entrichtete er auch noch die Kosten für den angeblich angerichteten Schaden.

Am 6. September — nach achtwöchigem Gefängnis — schlug die Stunde der
Befreiung für die Kleinkemser. Aber bevor sie das Gefängnis verließen, mußten sie
noch durch ihre Unterschrift versprechen, sich jederzeit wieder dem Magistrat von
Breisach zu stellen.

Wer aber nun meint, dieser Schiffer-Prozeß habe damit ein Ende gefunden, der
ist schwer auf dem Holzweg. Als die Kleinkemser Schiffer das Unglück hatten, ins
Breisacher Gefängnis zu kommen, schrieb man das Jahr 1766. Da waren es gerade
25 Jahre her, daß die Markgrafschaft gegen Österreich einen Prozeß haushoch
verloren hatte.

Es ging um die Auslegung der Augsburger Konfession vom Jahre 1555. Österreich
bestritt dem badischen Markgrafen das Eigentumsrecht an seinem Lande.
Baden-Durlach gehöre zum Breisgau. Und der Breisgau sei Eigentum des Hauses
Habsburg. Und die badischen Markgrafen haben dieses Land nur zu Lehen. Markgraf
Ernst war mit den Österreichern nicht fertig geworden. Sein Sohn und Nachfolger
aber, Karl IL, wies mit Hilfe seines tüchtigen Kanzlers Dr. Achtsynit („Ame-
lius") nach, daß diese Lande schon seit 200 Jahren Eigentum der Markgrafen gewesen
seien. Zunächst verlor der Markgraf den Prozeß. Das Reichsgericht befand
sich damals in Speyer. Den Vorsitz führte der Bischof. Karl II. und alle seine Nachfolger
gaben nicht nach. Im Jahre 1741 bekam Österreich endgültig Recht. Die
badische Markgrafschaft mußte der Kaiserin Maria Theresia 230000 fl. bezahlen,
worauf das Haus Habsburg von allen Ansprüchen zurücktrat.

Österreich ließ lange warten, aber es blieb hart. So auch hier, in diesem Kleinkemser
Prozeß. Im Jahre 1771 wurde eine Abrechnung über 1793 fl. 56V2kr. vorgelegt
. Das war jedoch nicht die letzte Rechnung. Es kamen immer neue, immer
größere. Zu den Zehrkosten von 280 fl. traten noch zusätzlich weitere. Dazu Auflagen
für Besichtigungen. Zuletzt sollen die Kleinkemser die Kosten für die Zeugen
voraus entrichten.

Schließlich wurden die Akten weder in Freiburg noch in Karlsruhe aufgefunden.
Das letzte Aktenstück stammt vom 26. Oktober 1776 und zeigt an, daß die Akten
nunmehr beim Geheimen Referendar Seifert vorgefunden wurden. W i e der Prozeß
ausging, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Ein Trost und eine große Hilfe für
die Kleinkemser Schiffer war das tatkräftige Eingreifen ihres Landesfürsten, des
Markgrafen Karl Friedrich. —

Quelle: G.L.A. 229 Kleinkems / 53998 Heft I.

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