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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
26.1964, Heft 1.1964
Seite: 39
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1964-01/0041
Pfandmasse in die Hände von Gertrud von Strassberg, der Gemahlin des Markgrafen
von Hachberg-Sausenberg, und schließlich (1319) in den Besitz des Bischofs
von Basel.

Inzwischen hatte Graf Imer die Regierung des Strassberger Ländchens sowie der
Herrschaft Badenweiler angetreten und die Stadt Büren wieder zurückerworben.
Jedoch von schweren Schulden bedrängt, verkaufte er 1327 neben Büren noch einige
Dörfer mit Zwingen, Bännen und Kirchensätzen um 500 Mark „luters und lötiges
Silber" an Rudolf von Nidau auf Lebenszeit — „ze gutem teil mit unser fründe
rat, ze versehenne (vermeiden) meren schaden, die stranglich uf unser schulden an
Juden und Christen giengen". Nach dem Ableben Rudolfs 1339 löste Imer Büren
wieder ein, verpfändete es aber 1344 als Lehen an die Stadt Solothurn für 2500
Gulden. Am 23. April 1364, wenige Wochen vor seinem Tod, schrieb Imer der
Stadt Solothurn, daß er seinen Vetter, den Grafen Rudolf IV. von Nidau, als
Erben der Grafschaft Büren eingesetzt habe. Wie seit 1344 verblieben Burg und
Stadt Büren mit der Aarebrücke, den Vogteien Grenchen, Langnau, Stadtrüti,
Dotzingen, Diesbach, Oberwil und Arch — „das eigen für eigen, das lehen für
lehen" — im Pfandbesitz der Stadt Solothurn.

Unsere Herrschaft Badenweiler blieb über all diese dunklen Jahre hinweg im
Besitz des Hauses Strassberg. Hier ist es allerdings neben dem Grafen Imer seine
Mutter Margareta, die an erster Stelle die Entscheidungen fällt und die Urkunden
siegelt. So trifft sie im Jahre 1322 mit Meinwart von Tothikoven (Döttingen) sowie
Heinzmann Wolleb, beide Bürger der Stadt Freiburg i. Br., eine Abmachung über
die Einlösung einer Schuld, die auf die Zeiten ihrer Vermählung mit dem Grafen
Otto zurückging. In einer weiteren Urkunde von 1322 gesteht Margareta auch
fernerhin den genannten Gläubigern das „reht ze den bergen" zu, also das Abbaurecht
für die Silbergruben im Breisgau, die sie von ihrem Vater, dem Grafen Heinrich
von Freiburg, mit in ihre Ehe bekommen hatte. Ein Jahr später erläßt sie
den Bürgern der Stadt Freiburg i. U. Entschädigungsansprüche, die ihr Sohn Imer
geltend gemacht hatte, nachdem jene dem Herzog Leopold von Österreich bei der
Belagerung von Solothurn Hilfe leisteten und dabei in sieben Vogteien der Herrschaft
(Strassberg-) Büren großen Schaden anrichteten. Dafür aber sollte der Rat
der Stadt Freiburg behilflich sein, sechs Eigenleute Imers vom geistlichen Bann zu
lösen. — Wieder ein Jahr später — 1324 — ernannte sie Heinrich von Bräunlingen
zum Pfarrherrn von Badenweiler. — In einer Mitteilung vom Oktober 1364 an
Rudolf IV. von Nidau, den Erben der Herrschaft Büren, bittet sie, die Schuld von
250 Mark Silber, die er noch an sie zu entrichten hätte, dem Grafen Johann, Herrn
zu Aarberg-Valangin, auszuhändigen. Demnach hat Gräfin Margareta auch ihren
Sohn Imer überlebt.

VII. Das Ende der Grafschaft (Strassberg-) Büren. —
Die Erben der Herrschaft Badenweiler

Die Freude über die Erweiterung seiner Grafschaft durch den Anfall von Büren
war für Rudolf von Nidau von kurzer Dauer. Als während der Sommermonate
des Jahres 1375 die berüchtigten Guglerbanden — an ihrer Spitze stand der um
sein Muttererbe betrogene Ingelgram von Coucy, ein Enkel Herzog Leopolds —
in die Schweiz einfielen, auch das Nidauer und Strassberger Land verheerten und
dabei seine Stadt Büren belagerten, fand er bei der Verteidigung eines Torturms,
von einem feindlichen Geschoß getroffen, am 8. Dezember 1375 den Tod. Der
Ansturm wurde abgeschlagen. Das Grafengeschlecht von Nidau aber erlosch.

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