Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1965-01/0004
8. Fischingen

9. Wittlingen

10. Rötteln

11. Hauingen

12. Eimeidingen und Märkt

13. Bintzen (Binzen) und Rümigen (Rümmingen)

14. öttlingen (Otlingen)

15. Haltingen

16. Tülliken (Tüllingen)

17. Weil

18. Crentzach (Grenzach)

19. Brombach und

20. Lörrach

(Diese Aufstellung folgt derjenigen des Protokollbuchs. Sie ist dort mit dem
Datum der Visitationen versehen und stellt zugleich die Reihenfolge dar, die
1749 und 1750 innegehalten wurde. 1751 lag ein völlig veränderter Zeitplan zugrunde
. Mit Kleinkems „wurde der Anfang der Kirchen- und Schulvisitationen
gemacht als dem entferntesten Ort".)

Es fehlen also die dem heutigen Kirchenbezirk noch zugehörigen Pfarreien
Mappach mit Wintersweiler, Holzen mit Riedlingen, Kandern und Steinen mit
Hägelberg und Höllstein, außerdem die erst seither gegründeten Pfarreien Rhein-
felden (mit seinen Filialen Beuggen, Degerfelden, Nollingen, Minsein und Warmbach
) sowie Wyhlen mit Herten und das Lörracher Filial Inzlingen.

Die Zeit der Visitationen erstreckte sich in allen drei Jahren auf die Monate
Mai bis November.

Der im Jahre 1749 erst 21jährige Markgraf Karl Friedrich (f 1811 als erster
Großherzog von Baden) war ein sehr rühriger Fürst. Um das genannte Jahr erließ
er u. a. neue Verordnungen zum „Hausarmen-" und zum „Bettelwesen"; eine
neue „Trauerordnung" war in Aussicht gestellt, und schon 1748 war das kirchliche
Visitationswesen neu geordnet worden. Den 59 wörtlich angeführten und den Protokollen
vorangestellten Visitationsfragen war folgende Einleitung mitgegeben:

„Kirchen- und Schul-
Visitations-
Haupt-Fragen,
welche in Conformitat eines Hochfürstlichen
Rescripts Ao 1749 und folgenden Jahren
zum Grund gelegt werden sollen,

und

die nach sich äußernden Umständen
mit mehreren Neben-Fragen,
so mit a. b. c. usw., ohne die Zahl der Haupt-Fragen zu vermehren,

zu unterscheiden sind,
wie auch per Instantias und

Specialats-Bescheid
erläutert werden können."

Diese Fragen sind in zwei Hauptteile gegliedert:

I. De statu Externo
II. De statu interno.

2


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1965-01/0004