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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1965-01/0006
so weniger Bedenken getragen, als die Gerichts-Leute, die an den meisten Orten
noch besonders verhört, nirgends was erhebliches vorgebracht, das nicht von den
Vorgesetzte wäre ad protokollum gegeben worden" (b. 31/32). Am Ende des
„Geschäfts" wurden schon 1749 die Richter und die Hebamme „verhört". Regelmäßig
außer bei Lörrach wird besonders erwähnt: „des Schul-Meisters Hand-
schrifft ligt unter den Beylagen".

Schriftliche Berichte brauchten damals offenbar nicht eingereicht zu werden,
jedoch setzt die Aufstellung der ausführlichen Statistik durch das Spezialat voraus,
daß die Unterlagen dafür vorgelegt werden mußten, vermutlich von den Pfarrämtern
. Als Anlage ist die Statistik von 1749 beigegeben. Sie läßt interessante
Vergleiche zu mit der sozialen Struktur der Gemeinden, mit ihrer Größe, ihrer
konfessionellen Zusammensetzung und erlaubt Einblicke in den altersmäßigen
Bestand der Bevölkerung.

Soviel von den Grundlagen und dem Rahmen der Abhandlung. Dieser sei
nun mit Bildern gefüllt, wobei es zweckmäßig erscheint, sich nicht unbedingt an
die Fragenreihe der Visitationsordnung zu halten, sondern Gleichartiges zusammenzunehmen
, um Wiederholungen vorzubeugen. So soll in einem ersten Teil die
Rede sein

1. von der Größe der Gemeinden,

2. von Baupflicht und Zustand der Kirchengebäude,

3. desgleichen von den Pfarrhäusern mit Zubehör,

4. von den Schulhäusern,

5. von den Glocken,

6. von den Orgeln,

7. von den „Vasa Sacra",

8. von den „Vestes Sacrae" und

9. von den Büchern.

Ein zweiter Teil soll Ausführungen bringen

1. über die Gesamtbevölkerung und

2. ihre Aufteilungen in die Konfessionen,

3. über die Pfarrer, und zwar

a) in ihrem persönlichen Leben und

b) in ihrem Dienst wie in ihrer Dienstführung,

4. über das kirchliche, religiöse und sittliche Leben,

5. über die sozialen Verhältnisse und

6. über die Tätigkeit der Gemeindevorsteher.

Ein dritter Teil sei der Schule gewidmet, wobei die Rede sein soll

1. von den allgemeinen Schulverhältnissen:

a) Von der Zahl der „Schulmeister",

b) von ihrem Alter,

c) von der Schulzeit und

d) vom Schulbesuch;

2. von des „Schulmeisters" persönlichen Verhältnissen:

a) von ihrem Beruf,

b) von ihren Bezügen und

c) von ihrem Wandel;

3. von des „Schulmeisters" Dienst:

a) die Beurteilung seines Dienstes,

b) die Erfüllung der Pflichten des Pfarrers gegenüber der Schule.

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