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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1965-01/0008
Dazu folgende Bemerkungen:

Der „Reutinhoff", zum Pfarramt Wollbach gehörig, einst im östlichen Paralleltal
zum Kandertal gelegen, existiert längst nicht mehr.

Kleinkems war mit 102 Seelen anno 1749 die kleinste Pfarrei.

Es fällt auf, daß Otlingen und Haltingen mit 423 bzw. 493 Einwohnern annähernd
gleich groß waren. Über den Durchschnitt stark sind seither Grenzach und
Brombach gewachsen, am stärksten Weil.

In den Protokollen wird festgehalten: Eimeidingen: „Ehemals war Markt
Pfarrort und Eimeidingen Filial" (Ei. p. 135).

Tüllingen: „. . . . Nider-Tüllicken, welches jedoch die eigentl. Haupt-Gemeinde
sey" (T. p. 186).

Weil: „Diese Kirche habe kein Filial, seit denn Fridlingen welches dahin gehöret
, zernichtet worden" (W. p. 197). (Dies geschah in der Schlacht vom 14. Oktober
1702 zwischen den Franzosen und Markgraf Friedrich VII.)

2 a. Von der Baupflicht der Kirchengebäude

In allen 23 Orten der 20 Pfarreien befinden sich Kirchen bzw. Kapellen,
letztere in Blansingen (noch außer der Kirche) und Rümmingen. Der Spezialats-
bericht von 1749 an „Ewer Hochfürstlichen Durchleucht" faßt die Baupflicht für
Chor und Langhaus wie folgt zusammen: „In dieser Dioeces ist kein einiges
Kirchen-Gebäu, an welchem Höchst-dieselbe nicht das lange Hauss gantz allein
zu besorgen haben ausser in Wittlingen, allwo Basel die quart contribuiret, aber
zu schlechtem Vortheil unserer Hohen Landes-Herrschafft, weil diese auch am
Chor und Pfarr-Hauss drey Quart Unkosten zu erleiden hat. Zu diesem haben
Höchst-dieselbe noch acht Chor im Bau zu erhalten.

Dem StifTt St. Blasi aber verbleiben fünffe, den Basler Stifftern, ausser Wittlingen
, Sechs, dem Bistum Basel zwey und den Dom-Herren zu Arlesheim Eines
zu besorgen übrig."

Für die Kirchtürme sind fast überall die Gemeinden baupflichtig außer in
Kleinkems, Welmlingen, Wittlingen und Rötteln. In Wittlingen teilt sich die
Pflicht auf unter „Staat" und Stift St. Alban in Basel.

1749 läuft ein Streit zwischen der „Hochfürstlichen Rent-Kammer" und der
Gemeinde Rötteln, weil widerrechtlich von ersterer „der Gemeinde zugemuthet
worden, die Ring- oder Kirchhoff-Mauern zu bauen und zu repariren". 1750
ist der Streit zu Gunsten der Gemeinde entschieden. Die „Geistliche Verwaltung"
hat demnach auch die „Ring-Mauern" zu bauen und zu unterhalten (p. 111).
„Das einige, was der Gemeinde zu bauen zukomme, seye der GipfTel, den sie
anno 1734 unnöthiger Weise oben auf den Thurm habe setzen und bauen lassen"
(p. 112).

2 h. Vom Zustand der Kirchengebäude

Der Zustand der 24 Gebäude weist alle Schattierungen auf. Den Vogel
schießt Kirchen ab: „Das Kirchen-Gebäude sey gar in gutem Stand" (p. 46). „Das
Kirchen-Gebäu selbst auch, das im Oberland seines gleichen an Schönheit und
Grösse kaum haben wird . . ." (b. 6/7). Hervorzuheben ist, daß von 17 Gebäuden,
wenn auch da oder dort mit mehr oder weniger Einschränkungen, gesagt werden
kann, sie „seyen in gutem Stand"; aber „Die Kirchen-Gebäude zu Blansingen,
Rötteln, Eimeidingen, Märkt, Rümmingen, Wittlingen, Hauingen, Lörrach be-

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