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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1965-01/0035
daher müsse er die Schule um des Holtzes willen versäumen oder wann er krank
werde, in der kalten Stube sitzen." Der Visitator gibt hierzu den aufschlußreichen
Kommentar (b. 33): „Der Schul-Meister zu Kleinen-Kems, der ebenfalls die Schule
in seinem eigenen Hauss halten muss, gäbe sich desshalben endlich noch wol
zufriden, wann er nur zur Besoldung oder vielmehr die Stube Winters-Zeit den
Schul-Kindern warm zu machen einiges Holtz von der Gemeinde erlangen könnte,
welches, wie billich es auch ist, doch bissher nicht zu erhalten gewesen, vielmehr
dem Schul-Meister zugemuthet wird, daß er gleich andern mit Versäumniss der
Schul auf dem Rhein herumschiffen und vor sich und die Schul-Stube Holtz
sammeln solle." Zu der Holzmisere kommt in Schallbach wie auch andernorts
in Gemeinden ohne Schulhäuser die umstrittene Forderung eines Zinses für das
in einem Wohnhaus untergebrachte Schulzimmer (p. 88): „ . . . Die zwei Punkten
wegen des Holtzes und Hauss-Zinnses wünschten sie (Lehrer und Adjunkt; der
Verf.) nach der Billichkeit entschieden zu sehen. Mit dem Holtz habe es die
Bewandtniss, dass die Gemeinde geben soll, so viel man den Winter über brauche;
der Vogt aber mache offt einen Anstand und wolle nur zwey Claffter geben. Den
Hauss-Zinnss könne ein Schul-Meister mit Recht begehren, weil kein Schul-Hauss
da sey." Anderer Art waren die Anstände des Lehrers in Binzen (p. 161): ... es
seyen einige Rümiger halsstarrig; ihm seine Gebühr von den Leichen zu geben"
und verstärkt noch die von Tüllingen (p. 196): „ ... dass er von den Ehen zum
theil sein Brod nicht bekommen könne unter nichtigen Ausflüchten; und dann,
dass die Accidentien von den Leichen nicht richtig abgetragen werden." Die
Vorgesetzten versprachen zwar alle Hilfe, aber der Erfolg scheint recht minimal
gewesen zu sein; denn 1750 muß der Lehrer seine Klage wiederholen mit dem
Zusatz: „ . . . Leich-Accidentien, an deren statt man ihn mit einem Trunk abspeisen
wolle." Gewiß galt weithin für diese Anstände sowie für den schlechten
Eingang des Schulgeldes das gleiche, was der Lehrer von Binzen, dessen Verwandte
bis in die Gegenwart noch im Ort leben, als Entschuldigung anführt
(p. 161): „ . . .viele Leute seyen arm und schämen sich gleich wol darum anzuhalten
, dass das Schul-Geld vor ihre Kinder aus dem Allmosen bezahlt werden
möge." Ob die Armut allein aber der Grund für „alle liebe Not" war?

Für die Gemeinden war es ein gutes Zeugnis, daß man den Meister im
Erzieherberuf auch als Meister

2c) in seinem Lebenswandel

sehen wollte. Die Fragen 40 und 41 sowie 50 und 51 sind diesem Anliegen
gewidmet. An sechzehn Orten erhalten die „Schulmeister" über ihren Lebenswandel
ein ausgesprochen gutes Zeugnis. Sie werden charakterisiert als „ehrbar
und bescheiden" (elf Gemeinden, z. B. Kleinkems oder Schallbach, p. 23 und
p. 87), „still und ordentlich" (Bl. p. 35), „fridsam" (Eg. p. 64) und „rechtschaffen"
(L. p. 246). In Brombach wird mit sichtbarer Freude der Aussage beigefügt:
„ . . . den jedermann gern habe, gleichwie auch seine Vor-Eltern schon zu der
Gemeinde Vergnügen den Dienst verwaltet" (p. 228). Daneben gibt es allerdings
auch „schwarze Schafe" wie in Efringen (p. 43) und Kirchen (p. 54, Jahr 1751),
wo sichtlich ein besonders guter Wein oder „Brantenwein" geschätzt wurde. Es
gab auch Ehen, in denen die Ehegatten ungattig lebten und allerlei Ärgernis
gaben. Die Verhandlungen zwischen den „Schul-Meistern" von Hauingen, Kirchen
und Otlingen einerseits und den „Vorgesetzte" und dem Pfarrer andererseits geben
eine instruktive Anschauung vom Leben der Angeschuldigten. Es würde zu weit
führen, es hier in allen Einzelheiten aufzurollen (vgl. p.p. 52, 56, 132, 133,
173 ff.). Nur ein kleines Stück — wir würden heute sagen — von Kirchenzucht
aus damaliger Zeit sei von Otlingen erwähnt (p. 170): „Die Aufführung desselben

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