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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1965-01/0037
„Beede seyen in ihrem Ammt fleissig" und „Beyde .. . thun ihr Ammt gar wol"
(p. 145 u. 146), Binzen und Rümmingen: „Beede seyen fleissig im Ammt" und
„seyen beede fleissig" (p. 159 u. 160), Tüllingen: „Versehe sein Ammt fleissig"
und „ . . . können sie wol zufriden seyn" (p. 195), Grenzach: „sey sehr willig
und thue sein Ammt nach aller Möglichkeit" und „ ... so komme er seinen
Pflichten nach, und sey keine Klage gegen ihn" (p. 215 u. 216), Weil: „...sey
fleissig" . . . „nichts einzuwenden" und „thue seinen Pflichten ein Genüge, und die
Kinder lernen brav bey ihm" (p. 204 u. 205).

Neben allen diesen vielen erfreulichen Zeugnissen stehen aber nun auch z. T.
empfindliche Klagen und Anstände, die bis zu einem gewissen Grad sicherlich mit
den damaligen allgemeinen Verhältnissen zusammenhängen. Die Efringer meinen:
„ ... im Singen seye er etwas schlecht", sind aber verständig: „allein sie müssen damit
Geduld haben" (p. 43). Ebenso hapert es mit dem Singen in Haltingen: „Das
Gesang verstehe er nicht gar wol"; auch sie sind nachsichtig: „es sey ihm aber
nicht besser gegeben" (p. 185). Dem ötlinger wird vorgeworfen: „ . . .halte seine
Zeit in der Schul nicht aus, und wann die Kinder buchstabiren sollen, so könne
er aus Mangel des Gesichts sie nicht alle mal zu recht weisen. So gehe auch das
Gesang schlecht" (p. 172). Dieser Lehrer Wettlin ist mit seinen 60 Jahren am
Ende seiner Kräfte. Im Jahre 1751 finden wir deshalb auch eine junge, 28 jährige,
gute Kraft an seiner Stelle. Noch weniger gut wie in Otlingen scheinen die Dinge
in Kirchen gestanden zu haben. „Der Schul-Meister müsse vil Klagen über sich
ergehen lassen, so wol, dass die Kinder nichts rechts bey ihm lernen, als auch,
dass das Gesang schlecht gehe" (p. 54). Auch hier Übereinstimmung der Meinungen
; hier die des Pfarrers: „ . .. die Schule verstehe er schlecht; das Gesang könne
er nicht behaupten, und schreiben könne er auch nicht" (p. 52).

Doch das sind Ausnahmen, über denen wir nicht die offenbare Tüchtigkeit
der übergroßen Mehrheit der Lehrenden übersehen wollen. In dem einen Punkt
aber gehen erfreulicherweise alle Aussagen einig, daß die „Schul-Meister" auf
die religiöse Erziehung der Schuljugend ihr Augenmerk richten.

In seinem Amt als S i g r i s t oder — wie er in Hauingen genannt wird —
Messner (p. 125), erhält jeder einen guten Bescheid; nur der ötlinger muß einen
Verweis einstecken, weil er sich eines „gar fürchterlichen Verstosses" schuldig
gemacht hat: „ . . . darinn habe er sich etwas heraus nehmen wollen, so ihm nicht
anstehe, dass er vor das Choral-Buch nicht alle Zeit stehe, sondern in s. Stul
vorsingen wolle" (p. 170, Jahr 1751).

Wie sich die Lehrer ohne ihre Anwesenheit der Kritik des Pfarrers und der
Vorgesetzten zu stellen hatten, so wurde auch der Lehrer in Abwesenheit des
Geistlichen über

3b) die Erfüllung der Pflichten des Pfarrers gegenüber der Schule

vernommen (s. die Fragen 54 — 56). In Anlehnung an den Wortlaut der Frage
wird fast durchweg die Antwort laut: „Er seye mit seinem Herrn Pfarrer wol"
oder ebenso häufig „gar wol zufriden". Kirchen formuliert: „Er habe nichts über
den Herrn Pfarrer zu klagen" (p. 55) und am Amtssitz des Speziais heißt es:
„Sie seyen mit der Aufsicht zufriden" (p. 249).

Welches der Häufigkeit nach die Norm im Schulbesuch war, läßt sich
nirgends erkennen. Grenzach sagt aus: „ . . . Pfarrer besuche die Schule alle Woch"
(p. 217). War das vielleicht die Norm? Da und dort könnte der Besuch geringer
gewesen sein, wie folgende Angaben erkennen lassen: „ ... so viel, als es seine
Umstände zulassen" (p. 24), oder: „Dieser komme in die Schule" (Sch. p. 88)
und Fischingen: „Diser besuche die Schule zu Zeiten. Weil aber der Ort entlegen,
so könne es so offt nicht geschehen" (p. 99), oder Otlingen: „Er komme dann und

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