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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1965-01/0041
Qu. 32.

Ob die Sonntage, wie auch die WeyhNacht- Ostern- und Pfingst-Feyr- und
andere im Jahr fallende Fest-Tage, nach der Fürstl. Verordnung, heilig und
still zugebracht, vornehmlich aber das Tantzen, Spielen und Zechen unterlassen
werden?

Qu. 33.

Ob keine ärgerliche Strittigkeiten unter Ehegatten, Eltern und Kindern,
Geschwistern und Nachbarn bekannt?

Qu. 34.

Ob auf die Kunkel-Stuben zu Winters-Zeit, damit nichts ungebührliches
darinnen vorgehe, auch Obsicht getragen werde?

Qu. 35.

Ob nicht etwa ehelich verlobte junge Leute lange vor der Hochzeit in einem
Hauss beysammen wohnen?

Qu. 36.

Wann was ungebührlich- und Ärgerliches wahrgenommen werde: Ob man
desswegen eine Kirchen-Censur anordne? und wo? auch wer dabey?

Qu. 37.

Ob der Gemeind Vorsteherr ihme, dem Pfarrer, in dergleichen Censur- auch
andern Kirch- und Schul-Angelegenheiten getreulich an Hand gehen?

Qu. 38.

Ob diese Vorsteherr selbst auch nebst den Ihrigen, einen äusserlich frommen
Lebens-Wandel führen?

Qu. 39.

Ob er, Pfarrer, bey seinem Lehr-Amt auch einigen Seegen an seinen
Zuhörern spüre?

Qu. 40.

Wie der Schul-Meister bey der Jugend, und auch als Messner, in der Kirch,
sein Ammt verrichte?

Qu. 41.

Ob der Schul-Meister nebst den Seinigen im Leben sich auch ehrbar, bescheiden
und fromm erweise; und die ihm anvertraute Kinder eben auch zur Frömmigkeit
anhalte?

Qu. 42.

Ob er was vor sich selbst hier bey der Visitation anzubringen habe?

2. An die Vorsteherr der Gemeind und deren Deputirte

Qu. 43.

Wie der Herr Pfarrer sein Ammt in Predigten, Kinderlehren und Bettstunden
verrichte?

Qu. 44.

Ob er die Kranken fleissig besuche?

Qu. 45.

Ob er das S. Abendmal zu ordentlicher Zeit, vornehmlich an Hohen Fest-
Tagen halte?

Qu. 46.

Ob er in der Beicht auch erbaulich sey?

39


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