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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1965-02/0008
Nach dem Basler Urkundenbuch schenkte Wernher von Kaltenbach dem
St. Albankloster zwei Grundstücke, die je zehn solidos trugen, eines zu Bunthes-
torf, das andere zu Suuingen. Beide Ortsnamen sind bisher nicht feststellbar. Ein
Vergleich mit der Original-Urkunde St. Alban Nr. 3, die auf meine Bitte Herr
Staatsarchivar Dr. Roth freundlicherweise vornahm, ergab, daß der Name Hun-
thestorf falsch ist und, ähnlich wie bei Trouillat, Bunthestorf heißt. Es erscheint
möglich, daß der Ort Buntheldorf heißen sollte. Dann würde es sich um
Gundelsdorf-Cornol im Jura handeln. Der schon mehrfach zitierte Mayer-
Edenhauser weist in seiner Arbeit über „Die Territorialbildung der Bischöfe von
Basel" mehrfach auf Gundelsdorf-Cornol hin. Und im Jahre 1316 wird ein
Johannes von Gundelsdorf als Kirchherr zu Hauingen genannt.

Es ist bekannt, daß Wernher von Kaltenbach den größten Teil seiner
Besitzungen an das Kloster St. Blasien gab und daß aus dieser Schenkung jenes
stolze Bauwerk als St. Blasische Propstei entstand, das man heute Schloß Bürgeln
nennt. Man hat früher als Grund für diese Schenkung an St. Blasien angenommen,
daß Wernher alt und beinahe blind war und daß er Ruhe finden wollte nach den
vielen Kämpfen seines Lebens. So stellt es das Chronicon Burglense dar. Aber
dem steht entgegen, daß etwa um dieselbe Zeit alle die kleinen Herren von
Schönau bis zum Rhein ihren Besitz ganz oder doch zum größten Teil an St. Blasien
geben. Und Theodor Mayer hat nachgewiesen, daß es die Zähringer waren, die
systematisch die Herrschaft über den südlichen Schwarzwald erstrebten. Diese
Herren waren anfänglich Vögte der Bamberger Kirche, der Heinrich II. die
Klöster Gengenbach, Schuttern und Stein am Rhein gegeben hatte. 1125 wurden
sie Vögte von St. Blasien. Es ist ein überall zu beobachtender Vorgang: bis dahin
hatte ein Kloster ganz seinem Eigenkirchenherrn gehört; jetzt blieben die weltlichen
Angelegenheiten, d. h. die Ausübung der weltlichen Hoheit über das Gebiet
und die Leute des Klosters beim Eigenkirchenherrn als dem Erbvogt — eine Folge
der Reform von Cluny. Die kirchliche und wirtschaftliche Seite verblieb dem
Kloster; wo der Vogt gleichzeitig Inhaber der weltlichen Obrigkeit war, bedeutete
der Besitz der Vogtei die Eingliederung des Klostergebietes in das Herrschaftssystem
des Vogtes.

Theodor Mayer schreibt über diese Vorgänge: Der Anteil des weltlichen Adels
an der Rodung im Schwarzwald in unserer Gegend ist viel größer, als man
gewöhnlich angenommen hat. Er schreibt wörtlich: „Im Raum um das Alb- und
das Schlüchttal, im großen und kleinen Wiesental, bei Bürgeln, im Dreisamtal und
in den kleinen Nebentälern, im Glottertal, im Kinzigtal usw. treten uns Adelige
entgegen, die sich durch Rodungen Herrschaften geschaffen hatten. Diese adelige
Rodungsepoche ging der Gründung der Hochschwarzwaldklöster unmittelbar
voraus. Nun sehen wir aus dem nicht überall gleich gut erhaltenen Quellenmaterial
, daß diese Adeligen ihre Besitzungen in großem Umfang den Klöstern
schenkten, vertauschten oder verkauften.

Sollten das ganz freiwillige Hingaben gewesen sein?"

Die Bedeutung dieses Vorganges faßt Theodor Mayer in folgende Worte:
„Die Zähringer haben durch die Erwerbung, oder besser gesagt durch den Aufbau
der politischen Herrschaft über das ganze Gebiet die Grenzen zwischen den
einzelnen kleineren Adels- und Klosterherrschaften abgetragen und aus dem
ganzen Schwarzwald mit seiner Vorlandschaft ein einheitliches Staatsgebilde
gemacht, das in seiner inneren Struktur, wenigstens rechtsrheinisch, bisher unbekannt
war."

Vom Jahre 1120 an verfolgten die Zähringer nachhaltig die Absicht, ihre
Hauptkonkurrenten, die Bischöfe von Basel, zurückzudrängen und den südlichen

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