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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-01/0028
Gemeindebehörden hat sich Hermann Kasper mit dieser Frage eingehend befaßt.
Entscheidend dafür war die Absicht des Staates, die Erträgnisse (Pacht) der
Schulgutgrundstücke in der Staatskasse zu vereinnahmen. Dadurch wäre der Gemeinde
eine große Belastung entstanden, da sie dieser bisherigen Einnahmen verlustig
gegangen wäre, andererseits aber die Schullasten weiterhin hätte tragen
müssen. Kasper wurde nun beauftragt, an Hand der Archivakten herauszufinden,
wann die betr. Grundstücke durch die Gemeinde übernommen und bezahlt worden
seien oder vom Gemeinde- bzw. Allmendgut der Schule überlassen worden
sind. Überdies hatte er sich mit den Hertinger Berainen im allgemeinen zu befassen
. Es würde hier zu weit führen, die ganze Liste dieser Beraine aufzuführen,
die im wesentlichen folgende Güter umfassen: Beraine der Burgvogtey und geistlichen
Verwaltung Rötteln; Das Hertinger Gemeingut, Sigristey-Guth, Pfrund-
Guth; Klingentaler Beraine Hertingen 1657; das Hertinger Pfarrey-Guth; das
Widem-Guth, das Bückische Hofguth usw. Es sei hier nur das

Sigristey-Guth

näher beschrieben. In früheren Jahren war der „Schulmeister" auf dem Lande
selten ein studierter Mann. Vielfach handelte es sich um einen ehrsamen Handwerker
, Schneider oder Schuhmacher, der lesen, schreiben und notdürftig rechnen
konnte. Von der Gemeinde wurde er meistens schlecht in Naturalien besoldet. Er
stand unter der Obrigkeit des Ortsgeistlichen und hatte auch als Siegrist die
niederen Kirchendienste zu leisten. Dazu gehörten das Läuten an Sonn- und Feiertagen
, das Weckläuten um vier Uhr morgens sowie das Läuten zur Mittagszeit,
um vier Uhr nachmittags und das Abend- oder „Betzitlüte". Der Siegrist war
auch für das Herrichten des Abendmahles, das Reinigen der Kirche und für
anderes verantwortlich. Als Entgelt erhielt er von der Kirche kein Bargeld, sondern
die Nutznießung des sogenannten „Sigristey-Guthes". Im Jahre 1860 wurden
in Baden diese „niederen Kirchendienste" dem Lehrer abgenommen. Er
durfte sie nicht mehr ausüben. Es scheint aber, daß ihm aus irgendeinem Grunde,
vielleicht aus Vergessen, das „Sigristey-Guth" verblieb und daß dasselbe den
spätem Schulgütern einverleibt worden ist. Es steht fest, daß in den im Landesarchiv
verwahrten Berainen und weiteren Akten von einem Schulgut oder einer
Schulpfründe keine Rede ist. Nach einer Notiz gehörte das „Sigristey-Guth"
der Kirche. Die betr. Matte, spater „Schulmatte" genannt, lag auf der „Mühli-
matt" bei der Mühle, wie aus einer Skizze hervorgeht und wie dies unter Berain
1774, Ziff. 5 aufgeführt wird. Sie grenzte westwärts an den ursprünglichen,
später veränderten Bachlauf, nördlich an den Weg nach dem „Chrützli" und
südlich an die zwei Jucharten Acker und Matten.

Kirche, Glocken, Friedhof, Sitten und Gebräuche

Bis zur Reformation war Hertingen eine Filialkirchgemeinde von Tannenkirch
. Nach 1556 scheint die Trennung in zwei Gemeinden erfolgt zu sein. Im
Jahre 1939, dem Jahre des Beginnes des zweiten Weltkrieges, wurde die Gemeinde
Hertingen in kirchlicher Beziehung erneut von Tannenkirch aus versehen.
Zwischen 1868 und 1875 wurde in Hertingen jeweils die „Nachmittagskirche"
abgehalten, die von Frauen stets stark besucht war. Auf einem der hintersten
Bänke, von den übrigen Kirchbesuchern abgesondert, mußten ledige Mütter ihren

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