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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-01/0053
bleiben. Hier kann auch die Flurnamenforschung wieder helfend einspringen, da
in den Flurbezeichnungen aus dem 13., 14. und 15. Jahrhundert sehr oft die
Namen der damaligen Besitzer verborgen sind. So konnten mit Hilfe der Flurnamen
von Grenzach und Wyhlen doch manche alten Geschlechter beträchtlich
weiter zurückverfolgt werden, als dies mit den Kirchenbüchern möglich gewesen
wäre. Darüber hinaus sind in alten Flurnamen natürlich auch Namen von Geschlechtern
erhalten, die bei der Anlegung der Kirchenbücher bereits ausgestorben
waren und nur noch auf diese Weise überliefert wurden. Ein Uberblick über die
so gewonnenen oder weiter zurück verfolgten Geschlechter wird den Wert der
Flurnamenforschung für diesen Zweig der Ortsgeschichte erweisen.

Wyhlen: Hofmann (1366), Bannast (14. Jh.), Eglin (1372), Himmelreich (1397),
Bach (1434), Fink (1438), Muri und Hertner (1458), Kübel und Borer (1478),
Eberlin (1494), ötlin (1498), Rüetschli (1498), Günther (1498), Jäckle (1498),
Hürlin (1507), Klingnauer (1507), Knöri (1507), Kirchhofer (1507), Döbele (1507),
Meyer und Becherli (1546), Nollinger (1560), Werlin (1570), Fuchser (1570),
Schauer (1570), Bennnfelder (1570).

Grenzach: Meier (1324), Schmid (1434), Lamperter (1438), Bürlin (1478), Höflin
(1478), Huchermann (1491), Keßler (1491), Hellstab und Schampi (1525), Böschli
(1545).

So konnten mit Hilfe der Flurnamen immerhin 37 Geschlechtsnamen gewonnen
werden, die in den Kirchenbüchern entweder viel später oder gar nicht aufgezeichnet
worden sind.

Flurnamen und alte Besitzverhältnisse

An Hand der Flurnamen lassen sich die alten Besitzverhältnisse sehr gut
rekonstruieren. In unseren beiden Ortschaften weisen folgende Namen auf solche
Besitz- oder Nutzungsrechte hin:

Wyhlen: Abtsmatten und Abtsäcker, Amtmannshölzle, Botmatte (Wiese des
Botengängers), Dominicalwald (Besitz des Klosters Himmelspforte), Griebel (zur
Nutzung des Totengräbers), Hofacker, Junkernhau, Leutpriesters Matten, Pfaffenholz
, Pf rundgut, Weibel (dem Amtsdiener vorbehalten).

Grenzach: Barfüßer (Besitz des Basler Barfüßerklosters), Bürgler (zur Burg gehörig
), Frauenacker (Eigentum eines Nonnenklosters), Fräuleinmatten (dem Burgfräulein
gehörig), Helgen (Besitz einer Kirche, d.h. ihres heiligen Schutzpatrons),
Junkerbännlein, Junker, Kartäusler, (Eigentum des Basler Kartäuserklosters),
Pfaffenviertel, Rothenburg (nach einem Zweig der Edelfreien von Rötteln, der
sich nach der jetzigen Ruine Rotenberg auf der Gemarkung Wieslet benannte),
Vizeherrenacker, Vizmann, Viztum (zu lateinisch vicedominus = Vizeherr, Statthalter
; gemeint ist der weltliche Vertreter des Bischofs von Basel), Zeugmeister
(einem Beamten des Schlosses gehörig), Gräfert (Besitzungen eines Grafen), Schön-
theler (Besitztum des Klosters Schönthal bei Langenbruck).

Flurnamen und Flurgeschichte

Es wurde schon darauf hingewiesen, wie wir mit Hilfe der Flurnamen den
Ausbau der Flur verfolgen können. Daneben geben uns aber diese Namen noch
wichtige Aufschlüsse über die Feldbearbeitung und den Weidebetrieb.

Die Form der früheren Landwirtschaft unterschied sich ja grundlegend von der
heutigen. Das Feld war in drei sogenannte Zeigen aufgeteilt und wurde nach der

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