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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-01/0054
Dreifelderwirtschaft bearbeitet. Dabei wurden in wechselnder Folge eine Zeige mit
Sommerfrucht (Gerste oder Hafer), die andere mit Winterfrucht (Weizen, Roggen
oder Dinkel) angesät, während die dritte Zeige brach liegenblieb und als Platz für
das Weidevieh diente. Auf diese Dreifelderwirtschaft gehen in Grenzach und
Wyhlen die Namen „Niedere Zeig", „Winterzeig", „Sommerzeig" und „Mittlere
Zeig" zurück. Stallfütterung für das Vieh kannte man früher ebenfalls noch nicht.
Vom Frühjahr bis zum Herbst war dieses ununterbrochen draußen auf der Weide,
und den Winter über wurde es mit Stroh gefüttert. An diese alte Weidewirtschaft
erinnern natürlich noch sehr viele Flurnamen, was ja bei dem fast ausschließlich
bäuerlichen Charakter der früheren Dörfer nicht verwundert. Die vielen „Stellen"
und „Kuhstellen" dienten dabei zum Unterstellen des Viehs während der heißen
Tageszeit. „Säustellen" erinnern daran, daß auch die Schweine auf die Weide
getrieben wurden. In Grenzach und Wyhlen gibt es schon sehr früh belegte sogenannte
„Tiergärten", also Plätze, worauf das Vieh weidete. Auf die Umzäunung
solcher Weideflächen weisen dann noch Namen wie „Hägeier" (zu Hag) und
„Stiegelen" (zum Übersteigen der Zäune). Auch der Wyhlener Flurname „Engeltal
" geht auf diese Weidewirtschaft zurück, steckt in ihm doch die alte Bezeichnung
enke für Viehknecht oder Hütejunge (1313 enkendal). Andere Flurnamen
wie „Hutmatten", „Kuhbühl", „Tränke", „Nachtbrunnen" und „Kühweg" ergänzen
noch das Bild der alten Weidewirtschaft.

Infolge des Weideviehs und der stets wechselnden Fruchtfolge war es natürlich
unmöglich, auf dem Felde Bäume zu pflanzen Diese befanden sich in besonders
umzäunten Baumgärten, wovon in Grenzach und Wyhlen schon im 14. und 15.
Jahrhundert mehrere belegt sind. Auf Baum- oder Zweigschulen weisen die Namen
„Zwiger" oder „Zweier" und „Zweieren".

Auch die Ausbeute der Bodenfunde kann mit Hilfe der Flurnamen sehr gut
verfolgt werden, wenn diese bei uns meist auch nur auf Gips, Kalk oder Lehm
hinweisen.

Flurnamen und dörfliches Recht

In den Flurnamen leben auch oft die alten Rechtsverhältnisse weiter. Das
Wort ewe, e umfaßt dabei alles, was mit der dörflichen Ordnung, dem Gesetz,
zusammenhängt. So ist also der Eheruns ein zu recht bestehender Wassergraben
auf den Wiesen, der nicht abgeleitet werden durfte. Als Ehewege wurden gemeindeeigene
Wege bezeichnet, während ein Grenzgraben oder ein Abzugsgraben
zwischen zwei Häuserreihen Ehegraben hieß. Das Mühl-, Schmiede-, Bader- und
Taferngewerbe gehörte zu den sogenannten Ehehaften, d.h. zu den örtlichen
Sonderrechten, die nicht an der Person, sondern an dem Ort hafteten (ehehaft =
der Allgemeinheit gehörig). Die „Bannhalden" in Grenzach und Wyhlen bezeichneten
Waldhalden, welche für die allgemeine Nutzung gebannt, d. h. verboten
waren. Unter den Begriff der Allmende fiel früher der gesamte Gemeindebesitz,
bestehend aus Weideland, Wald und Wasser. Oft erhielten die Markgenossen noch
das Recht, Teile der gemeinen Mark zu roden, zu umzäunen und sie so ihrem
Eigentum zuzuschlagen, worauf die vielen Beifänge und Einfänge zurückgehen
(althochdeutsch bifahan = umfassen). Anhand solcher Beifänge können wir in
Wyhlen sehr schön das Vordringen der Rodung verfolgen. Auch mit Wochentagen
zusammengesetzte Flurnamen weisen auf das dörfliche Recht hin, nämlich auf
Termine für Abgaben, Bearbeitung oder Auslosung. In Wyhlen erinnert der
Name „Montagsmatten" (1731) an diesen alten Brauch. Gemeindeangestellte
wurden meistens mit einem besonderen Stück Land entlohnt. So gehörten die

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