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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-01/0060
Welche Hohe gnadt Wir durch trew Unterthänigste dienste zu demerieren,
Aus allen Kräften noch befleissigen wollen ob wohlen wir ohne dem verpflichtet
sindt, zeit lebens in d. That zu erscheinen.

Jhro Hochfürstliche Gnaden Unterthänigst leibeigene Untertanen
Hans. . . Stabhalter Au . . . Knobloch des Gerichts

Jerg Maurer im Namen der Gemeinde Kleinen Kembs"

Der Markgraf schickte das Gesuch der Kleinkemser an den Landvogt Bernhard
von Gemmingen nach Lörrach mit dem Auftrag, diese eigentümliche Angelegenheit
zu untersuchen. Die Ergebnisse seiner Untersuchung sind in einer Beilage enthalten
. Es heißt darin: Im 30jährigen Krieg, es muß um 1634, 1635 herum gewesen
sein, war der Markgraf in Basel. Seine Gefälle waren gesperrt. Die Bürger
von Kleinkems wagten es aber, alles Brennholz auf dem Rhein heimlich der gnädigen
Herrschaft zu bringen, auch 8 Saum Wein, die sie den Soldaten in Kleinkems
abgenommen hatten. Der Markgraf gewährte ihnen dafür „auf ewig Frohn-
freiheit" und ließ sie aus der Frohnliste ausstreichen. Jetzt meinten die Blan-
singer, sie müßten den Frohndienst, von dem die Kleinkemser befreit waren, zu
ihrem eigenen noch dazu übernehmen und beschwerten sich deswegen. „Aus guter
Nachbarschaft", schreibt von Gemmingen, „gaben die Kleinkemser den Blansin-
gern vier gemeine Hölzer, daß sie solche allein genützt und keiner von ihnen
d. h. von den Kleinkemsern."

Da man der Sache mißtraute, gebot der Markgraf dem Landvogt, weitere Erkundigungen
einzuziehen. Der tat dieses. Bei seinen Untersuchungen stieß er auf
den 70jährigen Stabhalter von Kleinkems. Dieser war seinerzeit als kleiner Bub
dabei, als die Kleinkemser unter Lebensgefahr Holz und Wein nach Basel brachten
. Als sie den Markgrafen um einen Trunk Wein baten, mußte der sie daraufhinweisen
, daß er für seine Tafel den Wein über der Straße holen müsse. Aber er
versprach ihnen noch etwas viel Besseres, nämlich die Frohnfreiheit. Ob sie etwas
Schriftliches darüber bekommen haben, wußte der alte Stabhalter nicht. Das aber
wußte er, daß die Blansinger sich darüber beschwert haben. „Da hätten sie ihnen
einige Stücklein Holz gegeben". Jetzt sei auch ihnen, den Kleinkemsern die Fronlast
auferlegt worden. Das berichtete der Landvogt am 21. II. 1701 an den Markgraf
.

Schon 14 Tage später kam Weisung vom Markgrafen an den Landvogt, er soll
sich vergewissern, ob die Kleinkemser aus der Frohnliste ausgestrichen seien. Ob
sie bisher diese Freiheit genossen? Ob den Blansingern die Frohnden der Kleinkemser
zugewachsen seien? Und endlich: Unter welchem Titel oder quo jure sie
die vier Stück Holz bekommen haben? Leider ist keine Antwort in den Akten
zu finden.

Dagegen wird diese Begebenheit durch den späteren Landvogt von Rötteln,
E. F. von Leutrum, bestätigt und ergänzt. Er schreibt u.a.: „...rat, deren
Frohndungen will diese Gemeinde (Kleinkems) behaupten, ein besonderes ex-
emptionis Privilegium gehabt zu haben von Herrn Markgraf Georg Friedrich
daher rührend, sie hätte oder ihre Vorfahren vielmehr eine quantite Frachten und
Wein salviert und auf Basel gebracht, so der Feind schon im Rachen gehabt.
Martin Meyer, der gewesene Sigrist, soll tempore belli Schriften auf eine Rheininsel
geflüchtet haben, alles dieses Privilegium aber samt anderen Schriften verunglückt
sey. Und da sie seither 100 Jahren her in keinem Frohndbuch mehr oder
Register eingetragen zu finden, verhoffen sie ferner, dieser Gnad geschützt zu
bleiben, offerierten sie gegen ihren Unterhalt als arme Fischer und Schiffer gn.
Herrschaft auf dem Wasser so tag als nachts bedient zu sein."

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