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rieh von Ratsamhausen zur Rechenschaft zu ziehen. Markgraf Rudolf III. starb
84 Jahre alt im Jahre 1428.
Markgraf Karl II. (gestorben 1577) nennt sich 1572 „alleiniger Herr und
Inhaber des Fleckens Feldberg" mit allen Rechten, Gerechten und Dienstboten.
Die Vogtei Feldberg ist der Landgrafschaft Sausenburg „reisbar, steuerbar und
dienstbar, reisen miteinander neben anderen Vogteien in allen vorfallenden Nöten
und helfen alle gemeine Amts- und Landesbeschwerden tragen". Der Markgraf
bezog „von vier Hofstätten (Meierhöfen) unten im Dorf" die Abgaben.
Auf Martini waren von der Vogtei nach Rötteln zu zahlen „unablösige Steuer
75 Pfund, Vogtgeld 1 Pfund, für 4 Saum Bannwein 4 Pfund, Kalbgeld 1 Pfund,
Überleitgeld 1 Pfund, Jägergeld 5 Schilling". Nach Leutrum hatte im Jahre 1743
die Gemeinde 727 Juchart Äcker, 196 Juchart Matten, 105 Juchart Reben und
10 Juchart Hanfbünden. U. a. hatte Feldberg 1743 etwa 30 Saum Wein an die
Burgvogtei Rötteln und 146 Saum Wein an die geistliche Verwaltung zu liefern.
Der Markgraf war „rechter Kastenvogt" und hatte auch das Recht, „die
Pfarr Feldberg zu verleihen"; desgleichen war er Herr über die Kirche und den
Kirchensatz. „Aller großer Frucht- und Weinzehnte gehört der Pfarrei zu; desgleichen
aller kleine Zehnte gehört gemeldter Pfarrei zu". Aber es gab darum
oft recht unerquickliche Zwistigkeiten zwischen dem Pfarrer und den Bauern,
bis der Fürst ein Machtwort sprach. Er bestimmte auch die Pfarrbesoldung. „Item
jeder Vogt ist Steuer- und fronfrei; auch so Eckerig würde, gehen ihm 4 Schweine
frei". Wenn eine leibeigene Person starb, fiel dem Fürsten das beste Stück seines
Viehs zu (das Hauptrecht), beim Tode einer leibeigenen Frau ihr bestes Überkleid
. Im Jahre 1572 wurde auch erneut festgelegt, daß der Fürst das alleinige
Eckerichtsrecht im Eichwald Käferholz, der sich bis über Gennenbach hinzog,
heute noch „Verbote Holz" und „Eichwäldli", habe.
Die Arbeit in den der Herrschaft gehörenden Rebstücken in Feldberg war auf
fünf Gemeinden verteilt, aber Feldberg hatte die Hauptarbeit zu leisten. Es
hatte die Herrschaftsreben zu schneiden, niederzuziehen, zu hacken, zu brechen,
zu heften und im Herbst zu lesen. Rheintal und Gennenbach hatten die Rebstecken
zu stecken, die Obereggener zu „ruren", und die Vögisheimer mußten den
gekelterten Wein in der Fron auf die Sausenburg führen. Die Obereggener und
Feldberger hatten auch die Matten in Malsburg zu mähen und heuen, die Vogelbacher
das Heu auf die Sausenburg zu führen. Sie hatten das Korn zu schneiden,
zu binden und auch das im Tal wie alle anderen Früchte einzuführen. Der Vogt
hatte darüber zu wachen und darauf zu achten, daß alle Abgaben an die Herrschaft
vollständig und rechtzeitig abgeliefert wurden.
Schon 1528 stand der Feldberger Vogt und Richter Gilgmann Brunner im
Dienst des Markgrafen, und noch 1621 stand der Feldberger Vogt im Dienst
seines Herrn und richtete im Namen des Markgrafen Georg Friedrich, der im
Dreißigjährigen Krieg schwere Opfer brachte und 1638 in Straßburg an gebrochenem
Herzen starb. Unter der Vogtei standen Rheintal, die Höfe in Gennenbach
, etliche Bürger von Vögisheim und die Leibeigenen in Mauchen. Bis 1784
war der durch Vögisheim laufende Bach die Grenze zwischen den zwei Herrschaften
Sausenburg und Badenweiler. Kirchlich gehörte Vögisheim bis 1899 zu
Auggen. Eine gute Zeit muß um 1558 gewesen sein, denn Feldberg hatte „keine
armen Leut". Doch schon 1562 drückte eine „dauernde Reichs- und Türkensteuer
". — Wie schon erwähnt, beunruhigten im 15. Jahrhundert die Streitigkeiten
zwischen den Eidgenossen und den Österreichern unser Land, das man,
nachdem im Jahre 1444 auch die Herrschaft Badenweiler zu Sausenburg-Rötteln
gekommen war, allgemein das „Markgraflerland" nannte. Doch 1476 führte der
Markgraf ein ansehnliches Heer den Eidgenossen gegen Burgund zu Hilfe, und
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