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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1966-02/0036
Um zu noch höheren Einnahmen zu kommen, fügten manche Städte, z. B.
Frankfurt/Main und Basel, ihren Zollprivilegien das sog. Stapelrecht
hinzu: Die Warenschiffe mußten in den betreffenden Häfen ihre Fahrt unterbrechen
, die ganze Ladung in das Kaufhaus der Stadt bringen und dort
feilhalten. Was dann noch übrig war von den Waren, konnte wieder eingeladen
und weitergeführt werden. So wurde der Handel noch mehr belastet, als dies
schon durch die immer höher werdenden Zollsätze der Fall war.

Noch ein Drittes kam dazu, wodurch die Fracht noch höher getrieben wurde:
das Entstehen der Schiffer-Gesellschaften. Da und dort bildeten
sich in den Rheinstädten Zünfte von Schiffsmannen, die keine Fremden in ihrem
Fahrbezirk duldeten. Es mußte umgeladen werden. Alle diese Geschäfte, die
damit verbunden waren, kosteten Geld und verteuerten die Fracht.

Weshalb, wird man fragen, haben die Kaufleute ihre Waren nicht auf dem
Landweg verfrachtet? Darauf ist nur eins zu antworten: Weil die Fuhr
auf dem Landweg noch schlimmer war!

Die Uberfälle der Warenzüge durch den räuberischen Adel waren an der
Tagesordnung. Sodann die sog. „Grundruhr" : Das Recht des Grundherrn,
durch dessen Gebiet die Wagen fuhren, sich gelegentlich an den Waren zu vergreifen
. Verlor der Wagen ein Rad oder stürzte er gar um, so hatte der Grundherr
das Recht, die Ladung zu konfiszieren. Dazu gelegentliche Landzölle! Im
Jahre 1397 verlieh der übel beleumundete König Wenzel den drei Gemeinden
„Hochstett, Eystett und Theningen" das Recht, Zoll zu erheben: Für einen Wagen
mit „Kaufmannschatz" (= gut) 12 Straßburger Pfennig, für einen Karren mit
Kaufmannsgut 6 Straßburger Pfennig und für ein Pferd, das einen „Saum" mit
Waren trug, 2 Straßburger Pfennig. Zugleich verlieh der König dem Orte Weißweil
als Reichslehen einen Zoll: Sie durften von jedem vardel (= ca. 3 Zentner)
Waren einen alten, guten Turnus nehmen (= 1/12 fl. = 6 Kreuzer).

Angesichts dieser dreifachen Belastung, der sich die Fracht auf dem Landweg
ausgesetzt sah, — böse Zungen behaupteten, die Wege seien auf Befehl des Grundherrn
express so schlecht gehalten worden! — wählte man den Wasserweg als das
kleinere Übel.

Bald aber — im 13. Jahrhundert — setzte die Reaktion gegen das Zollunwesen
ein. Es wurde immer mehr offenbar, daß es nur dazu diente, die feinen
Herren zu bereichern. Man versuchte, dem Zollwesen vom Rheinischen Städtebund
aus zu Leibe zu rücken, der auf sein Panier geschrieben hatte: „Wahrung
der gefährdeten Schiffahrtsrechte der großen Städte". Ob die Zahl der Zölle durch
sein Bemühen auch wirklich zurückgegangen ist, kann ich augenblicklich nicht
sagen. Aber gewiß ist, daß die Schiffahrt sicherer vor den räuberischen Überfällen
geworden ist. Der Städtebund rüstete 150 Schiffe auf dem Rheinstrom aus,
die alle mit Armbrustschützen besetzt waren. Leider war dem Städtebund keine
lange Lebensdauer beschieden.

Im 14. Jahrhundert bekämpften die Könige mit starker Hand den Raubadel
und drängten die Zölle zurück. Aber im 15. Jahrhundert nahm die Zahl der
Zölle wieder zu. Das Königtum hatte keine Macht hinter sich. Außerdem war es
um seiner Schulden willen auf die Rheinzölle angewiesen. Wie es damit ein Ende
nahm, ist am Ende dieses Kapitels erzählt.

Wenden wir uns der Stadt Basel zu. Ihr Zoll ist die Voraussetzung für
den Rheinzoll in Kleinkems. Außerdem zeigt er uns den wahren Charakter des
Zollwesens.

In Basel gehörte der Zoll von alters her dem Bischof von Basel. Der Zoll
betrug: 1 d (= 1 Pfennig) vom Saum, 1 d vom Rad, 2 d von 2 Rudern, 4 d von
4 Rudern. Er gab dagegen die Garantie für sicheres Geleit innerhalb der Bannmeile
. Später trat dazu noch Ein- und Verkaufszoll in der Gestalt einer Ver-

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