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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1967-01/0026
Das sind bei 454 Ehepartnern insgesamt 297 Einheimische und 157 Fremde.
Die Fremden stellen hier also ein reichliches Drittel. Das Ergebnis ist erstaunlich.
Die Zeitspanne ist willkürlich gewählt und gibt nur einen kleinen Ausschnitt, zumal
die Herkunftsangaben recht willkürlich und keineswegs vollzählig gemacht
wurden. Im übrigen entspricht das Ergebnis der großzügigen Einbürgerungspraxis
im 16. Jh.

Es ist kaum verwunderlich, daß dieser Zustand allmählich ins Gegenteil umschlug
, zumal die Entwicklung zur absolutistischen Kleinstaaterei dem entgegenkam
. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die verheerenden Kriege des
17. Jh. dürften dabei auch keine geringe Rolle gespielt haben. Aber diese großzügige
- man möchte fast sagen liberale - Einwanderungspraxis, an der die Hugenotten
und Glaubensflüchtlinge aus Italien einen sehr beachtlichen Anteil hatten,
war eigentliche Ursache und Motor der großartigen wirtschaftlichen Entwicklung,
die Basel in der Folge nahm.

VIII. „Markgrafenland*"

Dieser Ausdruck ist neuerdings in schweizerischen Veröffentlichungen zu lesen.
Den echten Markgräfler bekümmert diese Wortbildung aus Gründen, die in seinen
historischen politischen Rechten liegen. Seit langem kennt man den Begriff der
badischen „Oberen Markgrafschaft" für das Gebiet der drei seit 1444 vereinigten
Herrschaften Rötteln, Sausenberg und Badenweiler, wozu noch die Herrschaft
Hochberg kommt. Unter „Markgräflerland" versteht man diese ersten drei Herrschaften
, ihre Bewohner sind die „Markgräfler". Aber der übergeordnete Begriff
sind die Markgräfler, davon abgeleitet ist die Bezeichnung des Landes. Das hat
sprachpsychologisch seinen guten Grund.

Die hochbergischen Markgrafen waren nur für einen Teil ihres Gebiets Grund-
und damit eigentliche Steuerherren. Im übrigen bot ihnen ihre Eigenschaft als
Herren der hohen Gerichtsbarkeit die Möglichkeit, für ihre Landleute als Appellationsinstanz
gegenüber den Grundherren (Kleinadel und Klöster) und gegen
deren mögliche Bedrückung aufzutreten. Insbesondere waren auch ihre Landleute
seit alters an der Gesetzgebung, am Militär- und Verteidigungswesen und gerade
an der hohen Rechtsprechung durch ihre eigenen gewählten Vertreter und Geschworenen
beteiligt. Das ist ja auch der Grund, weshalb der kleine landsässige
Adel in der Oberen Markgrafschaft nie eine politische Rolle zu spielen vermocht
hat. Es gab zwei politische Gewalten: den Markgrafen und die Landschaft als die
Versammlung der Wehrfähigen, vertreten durch den „Ausschuß". Es war dies keine
ständische Verfassung, in den Ausschuß kam man nicht kraft Zugehörigkeit zu
einem Stand, sondern durch Wahl. Nur das Landvolk war im Ausschuß vertreten,
aber weder der Adel noch die Geistlichkeit. Es war eine Art Kreistag, nur heißen
heute die Wahlbezirke nicht mehr „Viertel" wie damals.

In den Augen seiner Nachbarn, wo die Bevölkerung wesentlich weniger Rechte
hatte, war es das „Markgräflerland", eben das Land der Markgräfler. Natürlich
waren es die Leute des Markgrafen, zumal wenn sie als Soldaten in Erscheinung
traten. Aber die Beziehung zum Fürsten war hier zu allen Zeiten eine viel freiere,
anders als anderswo. Nicht umsonst waren ganze Gemeinden leibfrei, nicht umsonst
wurden noch die Großherzöge vom Volk nicht mit Königlicher Hoheit angesprochen
, sondern mit „Herr Großherzog". Das ist zweifellos historisch begründet
.

Bei den vorliegenden Einträgen wurde untersucht, inwieweit, wann und wo
der Ausdruck „Markgrafenland" früher tatsächlich, jedenfalls in Basel, gebraucht
wurde. Er wurde im ganzen achtzehnmal verwendet und zwar in den Jahren 1598,
1600, 1602, 1612, 1618, 1634, 1635, 1639, 1641, 1643-45, 1648, 1673/74 und

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