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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1968-01/0008
gehört zu haben, die nach Dänemark zogen. Aber die Versprechungen, die man
den Siedlern gemacht hatte, konnten nicht überall eingehalten werden. Hellmut
Berg schreibt: „Vielfach gab es nur Enttäuschungen, sowohl für die Siedler als
auch für die Regierung. Das war verständlich. Unerfahren im Bebauen des Bodens
trafen die Inspektoren der Regierungen die Stellen verlassen an. Nur anfangs
kamen die Siedler unter fremde Menschen, in unbekanntes Land, sahen die Versprechungen
nicht erfüllt, fanden schlechten Boden und verdorrtes Korn. Oft
verfolgte man die Flüchtigen, später nur, wenn sie königliches Eigentum mitgenommen
hatten. Infolgedessen wurden im Amte Flensburg alle Kolonisten am
10. Juni 1763 auf das Amtshaus befohlen. Die für das Kolonisationswerk Unbrauchbaren
wurden wieder weggeschickt; ein kleiner Teil ließ sich mit Unterstützung
der Regierung als Handwerker nieder, ein anderer Teil ging wieder in
die Heimat zurück. Ein dritter Teil der entlassenen Siedler gründete bei Astrachan
die Kolonie Sarepta."

Gemeint ist wohl die Wolgadeutsche Kolonie Sarepta bei Zaricyn (heute
Wolgograd), etwa 360 Kilometer südlich von Saratow. Auf der langen Fahrt
dorthin könnten kleinere Gruppen der aus Dänemark abgeschobenen Siedler in
der Gegend von Saratow hängen geblieben sein, wo sie die oben erwähnten fünf
Dörfer gründeten.

Anfragen bei den Archiven in Schleswig, Viborg und Kopenhagen 4) brachten
folgende Tatsachen:

a) Schleswig: Unter den in Schleswig-Holstein angesiedelten Kolonisten werden
1761 drei „Durlacher" genannt: Johann Martin Beideck und Johannes Beideck
hatten sich am 10. 4. 1761 auf die Reise begeben, waren am 25. 4. 1761 in Altona
angekommen und am 5. 5. 1761 weiter nach Schleswig gebracht worden, wo sie
in der Kolonie Friedrichsfeld auftauchten. Ein Michel Beydeck war am 8. 6. 1761
aufgebrochen; am 10. 7. 1762 leistete er den Huldigungseid. Der zuerst genannte
Johann Martin Beideck verließ Schleswig im März 1763 mit der Absicht, daheim
Vermögensregelungen durchzuführen und nach zwei Monaten zurückzukehren. Ein
Brief seines Schwiegersohnes Johann Wilhelm Gamer, datiert Stafforth, den 30.
November (?) 1762, der im Landesarchiv vorliegt, weist diesen Johann Martin
Beideck als Vater des Johann Michael Beideck, dem späteren Schulprovisor in
Schweighof, aus. Aus der Rückkehr wurde wohl nichts, denn Johann Martin Beideck
starb am 7. 3. 1764 in Staffort, während seine Frau (vermutlich eine zweite Ehe)
bei ihrem Schwiegersohn in Schleswig im Mai 1763 als „des entwichenen Joh.
Martin Beidecks Frau" aufgeführt wird.

Michel Beideck, der sich 1763 als Kolonist in Christiansholm aufhält, wurde
entlassen, während Johannes Beideck bleiben konnte. Er taucht jedoch in den
späteren Schuld- und Pfandprotokollen nicht mehr auf.

Ein weiterer Beideck-Namensträger in Schleswig war Johann Jacob Beydeck
aus der Kolonie Molckenberg, der am 16. 7. 1762 um Auszahlung des Verpflegungsgeldes
bat, das ihm seit einem Jahr und drei Monaten nicht ausgezahlt
worden sei. Damit läßt sich seine Auswanderungszeit ebenfalls in den April 1761
datieren. Diese verspätete Auszahlung des Reisegeldes deckt sich mit den Angaben
von Hellmut Berg 7), der in einem a. o. Beitrag darauf hinweist, daß die
Regierung Anweisung gegeben habe, das Reisegeld (30 dänische Reichstaler für
jeden Mann, 20 für jede Frau und 10 für jedes Kind über 12 Jahren) nicht sofort
auszuzahlen, da manche Siedler sofort nach Empfang der Summe das Weite gesucht
hätten. Das hatte wohl seinen Grund darin, daß die Ansiedlung der Kolonisten
schlecht vorbereitet war.

Die Frage, ob solche entwichenen oder auch von amtlicher Seite entlassenen
Kolonisten (vgl. oben Michel Beideck) nach Rußland weiter gezogen seien, konnte

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