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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1968-03/0046
trum'sche Handschrift") heranzieht. Es ist anzunehmen, daß es noch weitere
Aktenbestände gibt, die auf die oder jene Zunft ein besonderes Licht werfen. Bei
dem Umfang dessen aber, was allein Leutrum in dieser Hinsicht festgehalten hat,
erschien es ratsam, zunächst einmal das zu bieten und damit vielleicht Anregung
zu geben, da und dort die Anschlüsse an frühere oder spätere Zustände zu suchen.

Quelle: GLA Karlsruhe 65/563 (Band I der Leutrum'schen Handschrift)

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