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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1968-03/0084
„Mitteilung".

FINANZAMT LÖRRACH
zugleich Umsatzsteuerstelle der Oberfinanzdirektion Freiburg

An die

Arbeitsgemeinschaft Markgräflerland
für die Geschichte und Landeskunde e. V.
z.Hd. Herrn Christian Martin Vortisch

785 Lörrach
Baslerstr. 137

Aktenzeichen 11/13 7850 Lörrach, 7. 11. 1968

Betreff: Gemeinnützigkeit: Steuerliche Begünstigung der Beiträge.
Bezug: Ihr Schreiben vom 28. 10.1968

Die vorgelegte Vereinssatzung vom 6. 11. 1966 entspricht den Bestimmungen der
Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. 12. 1953. Unter der Voraussetzung, daß
die tatsächliche Geschäftsführung den Satzungsbestimmungen entspricht, wird der
Verein als gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. 12.
1953 (Bundesgesetzblatt 1953 I Seite 1592) anerkannt.


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