Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
31.1969, Heft 2/3.1969
Seite: 97
(PDF, 16 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1969-02-03/0035
Mannwerk 7 Wagenfuhren Mist. Das geschlossene Rebgut sollten die Bauern vor
dem Einfall des Wildes wohl verhagen, pünktlich vor Ostern schneiden, danach
sticken, zweimal, vor Ostern und Johanni hacken, zur Zeit binden, heften und
vor dem Herbst nochmals säubern. Diese erstbekannte, für einen Rebort zugemessene
Rebordnung, welche unter Aufsicht des bestellten Meiers stand, war

Der Herbstsegen wird eingeholt (Aufn. F. Schülin)

damals schon allenthalben in allen anderen Nachbarorten geboten; in jedem Dorf
wirkte ja bereits eine Grundherrschaft mit ihrem Herren- oder Meierhof in der
Mitte. Genau bestimmte landesherrliche Vorschriften setzten unter den ordentlich
zugemessenen Frondiensten die Arbeit für die Markgräfler Nachbarorte in den
Röttier Hofreben beim Schloß fest:

Die Untertanen von Binzen, Eimeidingen und Fischingen waren (1571) pflichtig
und schuldig, das Rebholz in den Schloßreben aufzulesen und über einen Haufen
zu schlagen. Außerdem mußten sie die Trauben aus den herrschaftlichen Reben
von Otlingen zur Röttier Trotte führen.

Haltingen mußte im Herbst die Stecken aus den Herrenreben ziehen und im
Frühjahr wieder sticken; vom Wind umgeworfene Stecken mußten sie wieder
aufrichten. Das Haus des Röttier Hofküfers im Dorfe war ihnen zur Pflege anbefohlen
. Wittlingen, Schallbach und Rümmingen hatten die Hofreben zu rühren,
zu lesen und den Herbst auf die Trotte zu führen; außerdem mußten diese Orte
die Steine zum Mauerwerk in den Reben fahren. Blansingen und Kleinkems besorgten
im Herbst Weinfuhren, wohin sie von der Herrschaft beschieden wurden.
Wollbach war angewiesen, die Reben hinter der Viehscheuer bei Rötteln zu
herbsten und die Trauben auf die Trotte zu führen; außerdem mußten sie die
Weinleitern besorgen. Die Vogtei Weil war aufgerufen, die herrschaftlichen Reben
zu binden, zu heften und zu erbrechen. Brombach führte den Wein von Weil zur
Röttier Trotte.

Für den Basler Dompropst führten die Hüninger Schiffer auf ihren Weid-
lingen befehlsgemäß den Isteiner Zehntwein zur Basler Schiffländi. Die st. bläsi-
schen Meier in Efringen, Kleinkems und Weil besorgten vertragsgemäß die Weinfuhren
zum Bläsihof nach Basel oder Weil oder sogar zum Kloster auf den

97


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1969-02-03/0035