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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
32.1970, Heft 2/3.1970
Seite: 96
(PDF, 15 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1970-02-03/0024
Jedoch nunmehr

Ale eine Gmelinin / inskünfftig Ihn will lieben;

Nun dann ich zweiffle nicht

Gott wird es auch noch schicken

Daß / Werthe Mutter / Sie

Zwar noch nach vieler Müh'

Auch ferner ihre andre Kinder

Nicht minder

In solchen frohen Stand bald kan erblicken.

GEORG LUDWIG wird

1. Repetens.

2. Feld-Prediger.

3. Diaconus zu Marpach.

Nun so soll ein Vivat! schliessen
Dann jetzt unsern Hirten-Stamm
Gott der lasse reichlich fliessen
Auf dich / wehrter Bräutigam
Auch den Seegen unser Vätter
Daß Du ihm ein treuer Hirt
Heissest / und ein starcker Better
Vor das Schäflein / daß da irrt
Wehrtes Paar / laßt eure Flammen
Bald uns in den Kindern seh'n
Mehret auch den Gmelins Stammen
Unter tausend Wohlergeh'n
Lebet wohl und lang im Frieden
Lebt und liebet Euch entzückt
Lebet lange ungeschieden
Lebt und liebet höchst beglückt.

Verheurathet sich den
28. Augusti 1714 mit
Eva Gottliebin
Tit. Herrn
Ulrich Gottlieb Hellers
Fürstl. Würtemberg. Hof-Apo
theckers

Jungfer Tochter,
nat. den 9. August 1694.
(Handschriftlicher Nachtrag:)
Aus dieser Ehe:

Luise Gottliebin (nupt.)

Georg David Kopff

Sohn: Georg Ludwig

Sohn:

Die ältesten Gasthäuser im Oberamt Rötteln
mit Realrecht und Schild (1640—1740)

Von Fr. S c h ü 1 i n

Verpflichtung zur Tradition eines Gasthauses im Rebland, zum blanken Schild
und guten Recht, zählt zu den bemerkenswerten und löblichen Eigenschaften der
Gastwirte, welche stolz auf ihren Ruf im Lande sich als Gastgeber mit bester
Küche, vorzüglichem Keller und treuen Gästen rühmen lassen. Gerne weist dabei
der geschätzte Wirt auf das Alter seines Schildes und das durch rechte Sitten wohl
erhaltene Recht einer möglichst langen Familientradition des Hauses. Doch vielfach
ist noch das Wissen um den Ursprung des Schildrechtes und um das Schicksal
im Wechsel und Gang der Gezeiten zu ungenau und oft ganz unbekannt. Da und
dort fordert wohl ein Stein mit Initialen und Jahrzahl über dem Hauseingang zur
Nachforschung heraus, zu einer dankbaren Aufgabe des selbstbewußten Besitzers.
Unsere alten Wirtshäuser haben wie kein anderes Haus in unseren Dörfern und
Städten die Höhen und Tiefen der Geschichte erfahren und erlitten, die wirtschaftlichen
Blütezeiten der friedlichen Epochen mit geselligen Stunden und Festen und
in Kriegszeiten Besatzung, leere Keller und Speicher, Bedrohung und Flucht. Wie
viele von ihnen haben ihrem Dorfe durch echte Gastfreundschaft Ehre und guten
Namen gemacht, wenn berühmte Männer bei ihnen eingekehrt sind, aber auch
dem stillen Wanderer ergötzliche Rast mit Wein und Brot, den besten Gaben des
Landes, von Herzen gern geboten.

Nicht immer und von Anfang an lud ein Schild zur Einkehr ein, im allgemeinen
erst seit dem 17. Jahrhundert. Dagegen konnte jeder Bauer und Bürger in
einem Flecken nach weinreichen Herbsten seinen „Strauß" oder „Maien" an der
Straße zeigen und seinen eigenen Wein im Hause ausschenken. Daneben war allen

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