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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
32.1970, Heft 2/3.1970
Seite: 98
(PDF, 15 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1970-02-03/0026
Nach Abzug der Trinkgelder für den Vogt und den Wirt verblieben der Burg-
vogtei etwa 15 ß Steuer für den Saum verzapften Wein. Die Wirte von Schopfheim
, Gündenhausen, Maulburg, Wiechs, Fahrnau und Hausen mußten darüber
hinaus der Stadtkasse Schopfheim von einem Saum 6 Maß zusätzlich verungelten.

Dieses Regal brachte der Röttier Herrschaft im 18. Jahrhundert alljährlich
bei 4000 fl ein, die Krönung in blanker Münze nach Jahrhunderte dauerndem
Bestreben um die volle Anerkennung des Hoheitsrechtes für dieses Regal gegenüber
den gleich- oder sogar bevorrechtigten Grundherrschaften in unseren
Dörfern. Bis zum 16. Jahrhundert war das Recht noch sehr umstritten und zuweilen
noch geteilt. So stand bis 1478 den Dorfherren zu Binzen, den dort im
Schloß wohnenden Vögten, denen von Grünenberg und deren Nachfolgern, denen
von Baldegg das Recht alleinig zu, zwei Tavernen zu halten. Danach teilten sich
die Vogtsherren, nach 1503 der Basler Bischof und der Markgraf, in die eingegangenen
Umgelder aus den beiden versteigerten Wirtsrechten. Nach dem 30jäh-
rigen Kriege hatte der Bischof auch dieses Herrenrecht zu Binzen an die landesfürstliche
Oberhoheit des Markgrafen verloren; der Röttier Landvogt meinte,
Binzen brauche keine zweite Wirtschaft, „die Leute seien ohnehin liederlich und
säßen beim Wein anstatt zu schaffen". Länger übten St. Blasien das Recht in
seinem grundherrlichen Dorf Efringen, in seinem stattlichen Meierhof (später
„Ochsen") und das Basler Spital im Egringer Meierhof (später der „Rebstock")
aus. In Eimeidingen hatte der Markgraf, wohl bedingt und begünstigt durch den
Verkehr an der großen Basler Landstraße, den Steinkellerhof, ein erbliches Herbergslehen
, verbrieft, zunächst 1547 an Martin Göterscher, seit 1579 an die Familie
Schwarzwälder, (seit dem 18. Jahrhundert als „Ochsen" im Besitze der Familie
Roth; usf.).

Selbstverständlich häuften sich die Gaststätten mit der Bedeutung eines Ortes
als Marktstätte. Schopfheim, mit seinen ältesten Stadtrechten im Oberland, weist
schon für 1367 seinen Stubenwirt Wilhelm nach; 1824 entfielen auf seine 1000
Einwohner 11 Wirtschaften, davon in der Vorstadt allein unter den 24 aneinander
gebauten Häusern 8 Schildträger.

Die hier nachfolgende Liste (lt. GLA 74/9872; 1740/41) der zwischen 1640
und 1740 erworbenen Schilde mit dem Realrecht auf eigentümliche Häuser und
den Angaben über deren Beschaffenheit und ersten Besitzer kann keinen Anspruch
auf Vollständigkeit erheben, möchte aber gerne anregen, vom gebotenen Ursprung
her die Fortsetzung zu suchen. Die rechte Hilfe und Auskunft über die Art und
Dauer der Besitzfolgen bieten ausführlich und gewissenhaft, auch für die später
erworbenen Wirtsrechte, die örtlich gelagerten Faszikel im Archiv der Landratsämter
Lörrach und Müllheim und die Außenstelle des Gen. Landesarchivs zu
Freiburg. Darüber hinaus berichten bereits schon die zahlreich erschienenen Ortschroniken
: Binzen, Efringen-Kirchen, Egringen, Haltingen, Inzlingen, Istein, Lörrach
, Müllheim, Rötteln-Haagen, Schönau, Schopfheim, Todtnau, Weil u. a. m.,
außerdem: Das Markgräflerland; Jahrgänge: 10/2, 3, 4; 31/2, 3.

1) GLA 65/564; S. 913/14.
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