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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
32.1970, Heft 2/3.1970
Seite: 110
(PDF, 15 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1970-02-03/0038
Der erste Ochsenwirt starb 1799. Sein Sohn Johann Mautz hatte die Wirtschaft
übernommen und weitergeführt, ohne das Recht erneuern zu lassen. Es
waren ja auch unruhige Zeiten, und daher wurde das Versehen vom Amt nicht
wahrgenommen. Erst als er das Schildrecht im Jahre 1809 zusammen mit dem
alleinigen Recht zum Halten einer Metzgerei an den Haltinger Stubenwirtssohn
Jakob Friedrich Giithlin um 1850 fl verkaufte, wurde das Realrecht auf sein Haus
von der Behörde mit Recht bestritten. In der Tat war in der Konzessionsurkunde
von 1783 nur das Personalrecht und nicht ein dingliches Recht beurkundet.
Güthlin, der zunächst im guten Glauben, mit dem Haus auch ein darauf ruhendes
Recht zu erwerben, um es danach mit dem Schild auf das mit seiner Eheliebsten,
der Tochter des Altvogten Johann Jakob Fuchs, erheirateten, neugebauten Hauses
im Oberdorf (Nr. 18/18a) zu übertragen, hatte umgehend auf das Haus des
Mautz verzichtet und forderte Rückerstattung eines Teilbetrages. Der junge Wirt
J. Fr. Güthlin (1788), Vetter III. Grades („z anger Chind") der Haltinger Wirte
im „Hirschen" und „Badisch Hof, bewarb sich nun um das vermißte Realrecht.
Er rühmte sich im Gesuch, „ohne sich schmeicheln zu wollen, ein schönes Vermögen
zu besitzen", das ihm ermöglicht habe, die Gaststätte mit großen Kosten
einzurichten, um sie mit gehörigen Kenntnissen zu führen. Den schönen Besitz
mehrte er in seinen besten Jahren. Als er im Jahre 1840 starb, ohne Nachfahren
zu hinterlassen, verkaufte noch im gleichen Jahre seine Witwe Maria Katharina,
geb. Fuchs, das ganze Anwesen um 10 000 Gulden an den Landwirt Johann
Georg Koger mit allen darauf ruhenden Rechten und Fahrnissen:

Das zweistöckige Gasthaus mit dem Realrecht „zum Ochsen", mit Tanzsaal
(später das Daur-Atelier), Metzig, 2 Scheunen, 4 Ställen, Trotte, eingemachtem
Hof mit Ziehbrunnen, 2 gewölbten Kellern, das Inventar mit Spieluhr
und Uhr hinter Glas, u.a.m. Ferner: Über der Straße ein zweistöckiges Wohnhaus
mit geräumigem Hausplatz, 2 Sommerhäuschen, Gärten und Reben. In
diesem Teil behielt sich die Verkäuferin bis zu ihrem Tode (t 1874) das
Wohnrecht vor.

Nachdem der andere Wirt am Ort, der Altvogt Joh. Jak. Rupp, das Personalrecht
„zum Rebstock" aufgegeben hatte, wünschte 1859 der Ochsenwirt das Schild
mit der Übertragung des Realrechts auf sein anderes Haus über der Straße in
günstigerer Lage mitführen zu dürfen. Noch zu Lebzeiten übergab der Vater
(t 1885) seinem Sohne Georg Hermann Koger pachtweise die Wirtschaft.

Dessen Tochter, Hermine Koger, ehelichte 1889 den Sohn des Pritschenwirts
von Efringen, Johann Währer, welcher zunächst den „Ochsen" pachtete, um ihn
dann 1896 zu übernehmen. Während im 1. Weltkrieg vorübergehend das Gasthaus
geschlossen war, führte die Witwe Währer-Koger danach den Betrieb rüstig
weiter und veranlaßte 1937/38 den schönen Saalanbau. Nach ihrem Tode (1948)
fiel das schöne Erbe an ihre Tochter Gertrud Währer, welche, den Bedürfnissen
ihrer Zeit folgend, Veränderungen im Erdgeschoß und den Bau eines Übernachtungshauses
in der Nähe in Auftrag gab.

Seit 1. Januar 1965 hat die Besitzerin den Betrieb an ihren Neffen Albert
Marx-Währer verpachtet.

(Urkundliche Vorlagen aus dem GLA, Abtlg. 229. Otlingen und Auskünfte für diesen
Bericht bot freundlicherweise Herr Ernst Kreutner von Otlingen. Außerdem wurde die
Registratur des Landratsamtes Lörrach befragt.)

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